23.11.2024
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Dokument-Nr. 7665

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Beschluss17.03.2009Bundesgerichtshof3 StR 18/09
Vorinstanz:
  • Landgericht Kiel, Urteil25.07.2008, 2 KLs (6/07)
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Bundesgerichtshof Beschluss17.03.2009

BGH bestätigt Urteil wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in KambodschaVerurteilung wegen Straftaten im Ausland

Das Landgericht Kiel hat den Angeklagten in einem aufwändigen, acht Monate dauernden Verfahren nach 31 Verhand­lungstagen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zur Gesamt­frei­heits­strafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie seine Unterbringung in der Siche­rungs­ver­wahrung angeordnet.

Der 49-jährige, aus Neumünster stammende Berufsmusiker hatte Ende Januar 2007 in Sihanoukville/Kambodscha vier einheimische Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren in unter­schied­licher Weise sexuell missbraucht. Wenige Monate zuvor hatte der HIV-infizierte, mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte Deutschland mit rund 100.000 US-Dollar und einem falschen Pass in Richtung Südostasien verlassen, um dort - anders als hier - ungehindert seine pädophilen Neigungen ausleben zu können. Mit Hilfe von Mitarbeitern zweier Kinder­schut­z­or­ga­ni­sa­tionen und unter Mitwirkung des Bundes­kri­mi­nalamtes konnte der Angeklagte wenige Tage nach Begehung der Taten festgenommen und nach Deutschland überführt werden. Das Landgericht Kiel hat die Bestrafung des Angeklagten und seine Unterbringung in der Siche­rungs­ver­wahrung im Wesentlichen auf die Aussagen der zur Haupt­ver­handlung angereisten und dort vernommenen kindlichen Opfer sowie anderer Zeugen aus Kambodscha gestützt.

Der 3. Strafsenat des Bundes­ge­richtshofs hat die auf eine Verfah­rens­be­an­standung und die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des BGH

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