Dokument-Nr. 2294
Permalink https://urteile.news/
Bundesgerichtshof Urteil28.04.2006
BGH hebt Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten wegen Verfahrensfehler aufAnklageschrift war unzureichend - Taten müssen genau bezeichnet werden
Das Landgericht Bad Kreuznach hatte den Angeklagten wegen Betruges in Tateinheit mit Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts handelte der Angeklagte mit von ihm als „Bio“- oder „Öko“-Erzeugnissen aus EU-konformem Anbau bezeichnetem Getreide und Futtermittel, obwohl es sich um Produkte aus konventionellem Anbau handelte. Hierbei erzielte er durch die für Öko-Produkte erhöhten Preise Einnahmen von insgesamt rund 11,6 Mio. DM, während er bei Zugrundelegung der Preise für konventionell hergestellte Erzeugnisse nur Erlöse von ca. 7 Mio. DM hätte erreichen können.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Der in der Hauptverhandlung verlesene Teil der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft enthielt lediglich allgemeine Angaben über den Tatplan des Angeklagten und die Tatausführung. Dagegen fehlte die Bezeichnung der jeweils von ihm vorgenommenen einzelnen Lieferungen, der diesen zu Grunde liegenden Verträge und der Vertragspartner. Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass eine solche, lediglich allgemein gehaltene Information nicht geeignet sei, insbesondere die an der Hauptverhandlung beteiligten Schöffen in ausreichendem Umfang über den zur Aburteilung stehenden Sachverhalt zu informieren.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache nunmehr an das Landgericht Mainz zurückverwiesen.
Erläuterungen
VorinstanzLG Bad Kreuznach - Urteil vom 29. April 2004 – 1008 Js 60089/00 –W.Kls
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 68/06 des BGH vom 28.04.2006
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2294
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.