21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 1460

Drucken
Urteil13.12.2005Bundesgerichtshof1 StR 410/05
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Urteil13.12.2005

Fall Karolina: BGH hebt Urteil des Landgerichts Memmingen auf

Am 7. Januar 2004 verstarb die dreijährige Karolina. Nach den Feststellungen im Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21. April 2005 wurde das Kind vom Angeklagten, dem Lebensgefährten der Mutter des Kindes, der Mitangeklagten, über mehrere Tage hinweg massiv geschlagen und auch auf andere Art und Weise körperlich misshandelt und gequält.

Die Angeklagte schritt dagegen nicht ein; wirkte teilweise sogar aktiv mit. Am Abend des 4. Januar 2004 versetzte der Angeklagte Karolina mit solcher Gewalt einen Schlag ins Gesicht, dass sie mit dem Kopf gegen die Zimmerwand prallte, röchelte und bewusstlos zu Boden sank. Die Angeklagten legten das ohnmächtige Mädchen am nächsten Morgen in einer Toilette des Stiftungs­kran­ken­hauses Weißenhorn ab, wo es alsbald aufgefunden wurde. Die Angeklagten flohen nach Italien. Trotz ärztlicher Inten­siv­be­handlung war Karolina nicht mehr zu retten.

(Bedingten) Tötungsvorsatz hat die Schwur­ge­richts­kammer des Landgerichts Memmingen bei beiden Angeklagten verneint. Es verurteilte sie wegen Misshandlung eines Schutz­be­fohlenen (§ 225 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit Körper­ver­letzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB) und verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten, gegen die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten

Die dagegen gerichtete Revision der Staats­an­walt­schaft hatte Erfolg. Der Bundes­ge­richtshof beanstandete die Beweiswürdigung zum - nach den Feststellungen der Strafkammer fehlenden - Tötungsvorsatz, wie auch zur - vom Landgericht beim Angeklagten angenommenen - verminderten Schuldfähigkeit.

Der Bundes­ge­richtshof hat das Urteil des Landgerichts Memmingen deshalb aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht München II zurückverwiesen. Die Angeklagten müssen nun mit einer Verurteilung wegen Mordes rechnen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 173/05 des BGH vom 13.12.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1460

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI