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- Landgericht Memmingen, Urteil12.03.2010, 1 Kls 114 Js 19823/05
Bundesgerichtshof Beschluss20.10.2010
Verkauf von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Fleisches als Lebensmittel ist StraftatBGH erklärt Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges für rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Fleischgroßhändlers, der nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtes Fleisch als Lebensmittel weiterverkaufte, für rechtskräftig erklärt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Memmingen den Angeklagten wegen Betruges in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte in den Jahren 2004/2005 ein Lebensmittelkühlhaus in Illertissen. Er kaufte nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtes Fleisch (Material der Kategorie 3 im Sinne der Verordnung (EG) 1772/2002) an und verkaufte es anschließend als Lebensmittel mit deutlich gesteigerter Gewinnmarge an Abnehmer aus der Lebensmittelindustrie. Dabei täuschte er seine Kunden über die tatsächliche Beschaffenheit der Ware und verursachte einen Gesamtschaden von 235.827,29 Euro.
Revision unbegründet – Verurteilung rechtskräftig
Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Memmingen ist damit rechtskräftig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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