14.11.2024
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Dokument-Nr. 10790

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Beschluss20.10.2010Bundesgerichtshof1 StR 400/10
Vorinstanz:
  • Landgericht Memmingen, Urteil12.03.2010, 1 Kls 114 Js 19823/05
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss20.10.2010

Verkauf von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Fleisches als Lebensmittel ist StraftatBGH erklärt Verurteilung eines Fleisch­groß­händlers wegen Betruges für rechtskräftig

Der Bundes­ge­richtshof hat die Verurteilung eines Fleisch­groß­händlers, der nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtes Fleisch als Lebensmittel weiterverkaufte, für rechtskräftig erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Memmingen den Angeklagten wegen Betruges in 15 Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte in den Jahren 2004/2005 ein Lebens­mit­tel­kühlhaus in Illertissen. Er kaufte nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtes Fleisch (Material der Kategorie 3 im Sinne der Verordnung (EG) 1772/2002) an und verkaufte es anschließend als Lebensmittel mit deutlich gesteigerter Gewinnmarge an Abnehmer aus der Lebens­mit­tel­in­dustrie. Dabei täuschte er seine Kunden über die tatsächliche Beschaffenheit der Ware und verursachte einen Gesamtschaden von 235.827,29 Euro.

Revision unbegründet – Verurteilung rechtskräftig

Der Angeklagte hat gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der Bundes­ge­richtshof hat die Revision als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Memmingen ist damit rechtskräftig.

Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online

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