21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 30961

Drucken
Beschluss06.10.2021Bundesgerichtshof1 StR 330/21
Vorinstanz:
  • Landgericht Offenburg, Urteil19.02.2021, 2 KLs 504 Js 11227/20
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss06.10.2021

Urteil gegen den "Waldläufer von Oppenau" rechtskräftigBundes­ge­richtshof weist Revision des Angeklagten zurück

Der BGH hat die Verurteilung des "Waldläufers von Oppenau" wegen mehreren Waffendelikten sowie wegen gefährlicher Körper­ver­letzung und weiteren Delikten zum Nachteil von Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe drei Jahren Haft bestätigt. Der Bundes­ge­richtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte im Juli 2020 in einer im Wald in der Nähe der Gemeinde Oppenau gelegenen Gartenhütte auf. Dort hatte er auch mehrere Waffen mit Munition sowie waffenähnliche Gegenstände abgelegt. Als am 12. Juli 2020 vier Polizeibeamte die Hütte durchsuchen wollten, nahm er unter Verwendung einer Schreck­schusswaffe, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sah, einen der Polizeibeamten als Geisel. Ihm gelang es hierdurch, alle vier Polizeibeamten zu entwaffnen und sich mit ihren geladenen Dienstwaffen im Wald zu verstecken.

Festnahme durch Spezi­al­ein­satz­kommando der Polizei

Nachdem eine Suche nach ihm mit einem Großaufgebot der Polizei zunächst erfolglos geblieben war, konnte er schließlich am 17. Juli 2020 von einem Spezi­al­ein­satz­kommando der Polizei festgenommen werden. Bei der Festnahme, der er sich widersetzte, verletzte er einen Polizeibeamten mit einer Axt am Fuß.

BGH bestätigt Haftstrafe

Das Landgericht Offenburg hat den Angeklagten wegen Geiselnahme, mehreren Waffendelikten sowie wegen gefährlicher Körper­ver­letzung und weiteren Delikten zum Nachteil von Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der BGH hat die Revision gegen das Urteil zurückgewiesen.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30961

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI