14.12.2024
14.12.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 33674

Drucken
Beschluss29.11.2023Bundesgerichtshof1 StR 223/23
ergänzende Informationen

Bundesgerichtshof Beschluss29.11.2023

Bundes­ge­richtshof bestätigt Verurteilung eines Amtsrichters wegen RechtsbeugungUrteil des Landgerichts weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf

Das Landgericht hat nach einem aufwendigen Verfahren den angeklagten Amtsrichter u.a. wegen Rechtsbeugung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und versuchter Straf­ver­ei­telung verurteilt, einen Autohändler u.a. wegen Bestechung und Vorteils­ge­währung sowie einen Polizeibeamten wegen Geheim­nis­verrats und Vorteils­ge­währung. Gegen alle drei Angeklagten hat das Landgericht Freiheits­s­trafen von bis zu zwei Jahren verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Der Bundes­ge­richtshof hat das Urteil des Landgerichts Karlsruhe bestätigt und verwarf die Revisionen eines Amtsrichters und eines Autohändlers.

Nach den Urteils­fest­stel­lungen des Landgerichts beriet der Amtsrichter - was ihm durch das Deutsche Richtergesetz verboten war - nebenberuflich den befreundeten Autohändler in Rechtsfragen in den Jahren 2014 bis 2016; er erhielt als Honorar hierfür monatlich 450 € bzw. durfte zeitweilig verschiedene Pkws kostenlos nutzen. Aus Gefälligkeit beging der Amtsrichter in einem gegen einen weitläufigen Bekannten des Autohändlers geführten Strafverfahren gravierende Verfah­rens­verstöße, um das Verfahren mit einer Bewäh­rungs­strafe schnell abzuschließen; auf die Bewäh­rungs­strafe hatte sich der Amtsrichter mit dem Verteidiger ohne Beteiligung der Staats­an­walt­schaft verständigt. Dafür ließ er sich nachträglich vom Autohändler mit einem zinslosen Darlehen und der kostenlosen Nutzung eines Pkws für eine Urlaubsreise belohnen. Schließlich ließ der Angeklagte den Autohändler warnen, gegen ihn und einen seiner Mitarbeiter werde wegen Handels mit Kokain ermittelt. Dies hatte der Amtsrichter vom Polizeibeamten erfahren. Der Autohändler und sein Mitarbeiter setzten sich noch im September 2016 vorübergehend ins Ausland ab; der Verdacht des Handels mit Betäu­bungs­mitteln erhärtete sich indes nicht.

Geheimnisverrat gegen Polizisten bereits verjährt

Der Bundes­ge­richtshof hat die Revisionen des Amtsrichters und des Autohändlers verworfen; die Verurteilungen wiesen keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil auf. Das Urteil des Landgerichts ist damit insoweit rechtskräftig. Allein gegen den Polizeibeamten ist vom Landgericht in einem zweiten Rechtsgang eine Gesamt­geldstrafe zu verhängen. Der schwerste Vorwurf, der Geheimnisverrat, war nach sechs Jahren zum Zeitpunkt der Urteils­ver­kündung bereits endgültig verjährt. Dies beruht darauf, dass das Landgericht sich nur von einer fahrlässigen und nicht - wie angeklagt - von einer vorsätzlichen Gefährdung des öffentlichen Straf­ver­fol­gungs­in­teresses überzeugen konnte. Rechtskräftig sind aber die Einzel­gelds­trafen dafür, dass der Polizeibeamte als Vorstand eines Fußballvereins den Amtsrichter neunmal zum Essen in einen Golfclub einlud. Denn der Amtsrichter hatte dem Verein von 2012 bis 2017 aus Geldauflagen, die er in von ihm geführten Strafverfahren verhängt hatte, insgesamt über 156.000 € zukommen lassen; dafür wollte sich der Polizeibeamte mit den Essen­s­ein­la­dungen bedanken.

Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33674

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI