Dokument-Nr. 2927
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Bundesgerichtshof Urteil13.07.2006
Auch Anzeigenwerbung für Cigarillos muss Warnhinweis auf Gesundheitsschädlichkeit enthaltenBevölkerung muss Schädlichkeit des Rauchens bewusst bleiben
Bei der Werbung für Cigarillos muss ein Warnhinweis zur Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens gegeben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände anders als die Vorinstanzen stattgegeben.
Bereits im Jahre 1993 hatte er der für Zigaretten werbenden Tabakindustrie aufgegeben, den für die Verpackung von Tabakwaren vorgeschriebenen Warnhinweis auch in der Werbung sichtbar werden zu lassen. Die Tabakindustrie hielt in ihren "Werberichtlinien" bei der Werbung für Zigaretten einen entsprechenden Warnhinweis für angebracht, nicht aber für Cigarillos und sonstige Tabakwaren. Dieser Differenzierung maß der Senat aber keine Bedeutung bei. Nicht die vom werbenden Unternehmen oder Unternehmensverbänden selbst erstellten Richtlinien bestimmten das Maß der Lauterkeit, sondern das lauterkeitsrechtliche Verhaltensgebot des UWG, im vorliegenden Fall zum Schutz des Verbrauchers vor Gefahren für seine Gesundheit.
Der Bundesgerichtshof ist von einer allgemeinen sittlichen Verpflichtung ausgegangen, im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung das Bewusstsein der Schädlichkeit des Rauchens wachzuhalten. Im Hinblick auf die hochgradigen Gesundheitsgefahren des Rauchens sei das Unterbleiben eines Warnhinweises eine wettbewerbsrechtlich unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher. Der Genuss von Cigarillos sei in etwa so gesundheitsschädlich wie das Rauchen von Zigaretten.
Erläuterungen
Vorinstanzen
LG Offenburg, Urteil vom 14. Mai 2003, AZ: 5 O 16/03
OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Oktober 2003, AZ: 4 U 99/03
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 116/06 des BGH vom 11.08.2006
der Leitsatz
UWG §§ 3, 4 Nr. 1; UWG a.F. § 1
Ein Unternehmen der Zigarettenindustrie handelt wettbewerbswidrig, wenn es Zigarillos in einer Anzeige bewirbt, ohne zugleich durch einen deutlich sichtbaren und leicht lesbaren Warnhinweis das Bewusstsein der Schädlichkeit des Rauchens wachzuhalten (Ergänzung zu BGHZ 124, 230 - Warnhinweis I).
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