20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 9494

Drucken
Urteil04.02.2010BundesfinanzhofX R 10/08
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil04.02.2010

Kein Abzug von nicht einkünf­te­be­zogenen Steuer­be­ra­tungs­kostenSteuer­be­ra­tungs­kosten sind weder als Betrie­bs­ausgaben noch als Werbungskosten anzusehen

Kosten für die Erstellung der Einkom­men­steu­e­r­er­klärung können bei der Festsetzung der Einkommensteuer nicht abgezogen werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Im zugrunde liegenden Fall machte die Klägerin in ihrer Einkom­men­steu­e­r­er­klärung für das Jahr 2006 neben Steuer­be­ra­tungs­kosten für die Ermittlung von Einkünften aus nicht­selb­ständiger Arbeit sowie für die Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Steuer­be­ra­tungs­kosten für die Erstellung ihrer Einkom­men­steu­e­r­er­klärung 2005 in Höhe von 94,57 € geltend. Die Einkom­men­steu­e­r­er­klärung wurde im Jahr 2006 erstellt, das Honorar wurde ebenfalls im Jahr 2006 gezahlt. Das Finanzamt versagte den Abzug der Steuer­be­ra­tungs­kosten für die Erstellung der Einkom­men­steu­e­r­er­klärung mit der Begründung, es handele sich bei diesen Steuer­be­ra­tungs­kosten weder um Betrie­bs­ausgaben noch um Werbungskosten.

Abzug von Steuer­be­ra­tungs­kosten muss nicht aus verfas­sungs­recht­lichen Gründen zugelassen werden

Das Finanzgericht wies die Klage ab. Auch die Revision vor dem Bundesfinanzhof hatte keinen Erfolg. Die (weiteren) Steuer­be­ra­tungs­kosten (für die Erstellung der Einkom­men­steu­e­r­er­klärung) in Höhe von 94,57 € minderten im Streitjahr weder die Einkünfte noch das Einkommen der Klägerin. Die bisherige Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 des Einkom­men­steu­er­ge­setzes (EStG) sei mit Wirkung ab dem Veran­la­gungs­zeitraum 2006 aufgehoben worden; auch ein Abzug als dauernde Last komme nicht in Betracht. Die (verbliebenen) Steuer­be­ra­tungs­kosten seien auch nicht als außer­ge­wöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar. Der Gesetzgeber sei nicht aus verfas­sungs­recht­lichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuer­be­ra­tungs­kosten zuzulassen. Die Neuregelung verletze weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip. Ebenso werde der verfas­sungs­rechtliche Gleichheitssatz nicht verletzt. Schließlich sei ein Abzug auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfas­sungs­rechtlich nicht geboten.

Quelle: ra-online, BFH

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9494

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI