24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 4344

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil27.03.2007

Gutachtenkosten aufgrund der Anschaffung von GmbH-Anteilen sind Anschaf­fungs­ne­ben­kosten

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Abgrenzung von Werbungskosten und Anschaf­fungs­ne­ben­kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von GmbH-Geschäfts­an­teilen fortentwickelt.

Im Anschluss an das BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02 hat der VIII. Senat entschieden, dass Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäfts­an­teilen anfallen, keine sofort abziehbaren Werbungskosten sondern Anschaf­fungs­ne­ben­kosten sind, sofern sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwer­b­s­ent­scheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwer­b­s­ent­scheidung darstellt.

Im Streitfall hatte sich der nicht­selb­ständig tätige Kläger bereits konkret zum Erwerb bestimmter GmbH-Geschäfts­anteile entschlossen und in diesem Zusammenhang ein Gutachten bei einer Unter­neh­mens­be­ratung in Auftrag gegeben (sog. "due diligence"), um u.a. eine objektive Grundlage für die Verhandlungen über den Kaufpreis der Anteile und dessen Festlegung zu schaffen, was auch von der zur Finanzierung des Anteilserwerbs eingeschalteten Bank verlangt wurde. Der Auffassung des Klägers, bei den Gutachtenkosten handele es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, folgte der Bundesfinanzhof nicht, sondern beurteilte die Aufwendungen als Anschaf­fungs­ne­ben­kosten des Erwerbs der GmbH-Geschäfts­anteile.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/07 des BFH vom 06.06.2007

der Leitsatz

HGB § 255

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 2

Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäfts­an­teilen anfallen, sind keine Werbungskosten, sondern Anschaf­fungs­ne­ben­kosten, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwer­b­s­ent­scheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwer­b­s­ent­scheidung darstellt (Anschluss an Senatsurteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02, BFHE 205, 292, BStBl II 2004, 597).

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4344

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI