18.10.2024
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Sie sehen einen Teil der Glaskuppel und einen Turm des Reichstagsgebäudes in Berlin.

Dokument-Nr. 11521

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Bundesfinanzhof Beschluss15.02.2011

BFH ruft BVerfG an: Erhöhung der Biersteuersätze durch das Haushalts­be­gleit­gesetz 2004 verfas­sungs­widrigBundes­ver­fas­sungs­gericht erhält Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich der formellen Verfas­sungs­mä­ßigkeit der geänderten steuer­recht­lichen Vorschrift

Der Bundesfinanzhof hat das Bundes­ver­fas­sungs­gericht um Entscheidung hinsichtlich der Frage gebeten, ob die Erhöhung der Biersteuer durch das Haushalts­be­gleit­gesetz 2004 in formell verfas­sungs­widriger Weise zustande gekommen ist.

Mit Wirkung ab dem Jahr 2004 wurden die gestaffelten und ermäßigten Biersteuersätze angehoben, die unabhängigen Brauereien mit einer Gesamt­jah­res­er­zeugung von weniger als 200.000 hl Bier gewährt werden. Die Biersteu­er­men­gen­staffel dient dem Schutz der in Deutschland besonders stark ausgeprägten mittel­stän­dischen Braue­rei­wirt­schaft. Die Erhöhung der Biersteuer war zusammen mit einer Vielzahl anderer Maßnahmen in einem Papier vorgeschlagen worden, das eine Arbeitsgruppe unter Leitung der damaligen Minis­ter­prä­si­denten Roland Koch und Peer Steinbrück ausgearbeitet und im September 2003 der Öffentlichkeit vorgestellt hatte. Das so genannte Koch/Steinbrück-Papier enthielt eine umfangreiche Liste von Steuer­ver­güns­ti­gungen und Finanzhilfen, deren Abbau zur Haushalts­kon­so­li­dierung beitragen sollte. Der Gesetzgeber setzte diese Vorschläge durch Verabschiedung des Haushalts­be­gleit­ge­setzes 2004 um. Wie das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2009 2 BvR 758/07 in Bezug auf die Kürzung der in § 45 a Abs. 1 des Perso­nen­be­för­de­rungs­ge­setzes festgelegten Finanzhilfe entschieden hat, genügte die Einbringung des Koch/Steinbrück-Papiers in das parla­men­ta­rische Verfahren nicht den Anforderungen an die Förmlichkeit des Gesetz­ge­bungs­ver­fahrens. Insbesondere beanstandete das Bundes­ver­fas­sungs­gericht, dass die Kompetenzen des Vermitt­lungs­aus­schusses überschritten worden seien.

Biersteuersätze bleiben auch nach Neufassung des Biersteu­er­ge­setzes unverändert

Durch die Vorlage erhält das Bundes­ver­fas­sungs­gericht erstmals die Gelegenheit, zur formellen Verfas­sungs­mä­ßigkeit einer durch das Haushalts­be­gleit­gesetz 2004 geänderten steuer­recht­lichen Vorschrift Stellung zu nehmen. Dabei kann es die Nichtigkeit der Norm feststellen oder eine zeitlich begrenzte Fortgeltung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung anordnen, wie es dies beim Perso­nen­be­för­de­rungs­gesetz getan hat. Inzwischen hat der Gesetzgeber zum 1. April 2010 das Biersteu­er­gesetz 1993 neu gefasst und dabei die durch das Haushalts­be­gleit­gesetz 2004 angehobenen Biersteuersätze unverändert gelassen.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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