23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 28580

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil19.12.2019

Krank­heits­kosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbarDurch einen Wegeunfall verursachten Krank­heits­kosten werden nicht von der Abgel­tungs­wirkung der Entfernungs­pauschale erfasst

Erleidet ein Steuer­pflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätig­keits­stätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krank­heits­kosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krank­heits­kosten werden nicht von der Abgel­tungs­wirkung der Entfernungs­pauschale erfasst, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.12.2019 entschieden hat.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin erlitt durch einen Verkehrsunfall auf dem Weg von ihrer ersten Tätig­keits­stätte nach Hause erhebliche Verletzungen. Sie machte die hierdurch verursachten Krankheitskosten, soweit sie nicht von der Berufs­ge­nos­sen­schaft übernommen wurden, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nicht­selb­ständiger Arbeit geltend. Finanzamt und Finanzgericht ließen den Werbungs­kos­te­nabzug nicht zu.

BFH: Unfallkosten als Werbekosten absetzbar

Der BFH erkannte die unfallbedingten Krank­heits­kosten hingegen als Werbungskosten an. Zwar sind durch die Entfernungspauschale grundsätzlich sämtliche fahrzeug- und wegstre­cken­be­zogene Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätig­keits­stätte veranlasst sind. Dies gilt auch für Unfallkosten, soweit es sich um echte Wegekosten handelt (z.B. Repara­tu­r­auf­wen­dungen).

Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden sind von Abgel­tungs­wirkung nicht erfasst

Andere Aufwendungen, insbesondere Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Wegeunfall zwischen Wohnung und erster Tätig­keits­stätte eingetreten sind, werden von der Abgel­tungs­wirkung dagegen nicht erfasst. Solche beruflich veranlassten Krank­heits­kosten können daher neben der Entfer­nungs­pau­schale als Werbungskosten abgezogen werden.

Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28580

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI