18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 4768

Drucken
Urteil26.07.2007BundesfinanzhofVI R 64/06
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BFHE 218, 370Sammlung: Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE), Band: 218, Seite: 370
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil26.07.2007

Übernahme der Beiträge zur Berufs­haftpflicht­versicherung einer Rechtanwältin durch den Arbeitgeber ist Arbeitslohn

Nach einem Urteil des Bundes­fi­nanzhofs führt die Übernahme der Beiträge zur Berufs­haftpflicht­versicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Die Beitragszahlung erfolgt in erster Linie im Interesse der Arbeitnehmerin.

Ein mögliches eigen­be­trieb­liches Interesse auch des Arbeitgebers ist nicht ausschlaggebend. Denn der Anwalt ist nach der Bundes­rechts­an­walts­ordnung gesetzlich verpflichtet, eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­cherung abzuschließen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht wird mit der Nichtzulassung zum Beruf oder der Entfernung aus diesem sanktioniert. Der Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­cherung ist damit unabdingbar für die Ausübung des Berufs eines Rechtanwalts.

Im Streitfall bezog die Klägerin als angestellte Rechtsanwältin Einkünfte aus nicht­selb­ständiger Arbeit. Zur Abdeckung von Vermö­gens­schäden schloss sie eine Haftpflicht­ver­si­cherung für Rechtsanwälte ab. Die Versi­che­rungs­beiträge trug der Arbeitgeber, ohne sie der Lohnsteuer zu unterwerfen. Das Finanzamt erhöhte die Einnahmen der Klägerin um die Versi­che­rungs­beiträge, ließ diese aber anstelle des Arbeitnehmer-Pauschbetrags als Werbungskosten zum Abzug zu. Der Bundesfinanzhof gab - wie zuvor das Finanzgericht - dem Finanzamt Recht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 73/07 des BFH vom 29.08.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4768

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI