18.10.2024
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Dokument-Nr. 26688

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Beschluss02.08.2018BundesfinanzhofV R 33/17
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Bundesfinanzhof Beschluss02.08.2018

BFH erbittet Vorab­ent­scheidung des EuGH zur Steuer­satz­ermäßigung für Boots­lie­ge­plätzeIst ein Hafen bei gleicher Funktion wie ein Campingplatz zu behandeln?

Der Bundesfinanzhof sieht es als möglich an, dass die im Umsatz­steu­errecht geltende Steuer­satz­ermäßigung für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Vermietung von Boots­lie­ge­plätzen anzuwenden ist. Er hat daher den Gerichtshof der Europäischen Union um Klärung gebeten, ob ein Hafen bei gleicher Funktion wie ein Campingplatz zu behandeln ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Förderung des Segel- und Motor­was­ser­sports ist, überließ Boots­lie­ge­plätze in seinem Hafen gegen ein sogenanntes Hafengeld Wassersportlern, die dort mit ihrem Boot ankern und übernachten konnten. Das Hafengeld umfasste auch die Nutzung ähnlicher (Sanitär-) Einrichtungen wie auf Campingplätzen und in sogenannten Wohnmobilhäfen.

Klage auf Steue­r­er­mä­ßigung erfolglos

Die Klage, mit der der Kläger die Steuer­sat­zer­mä­ßigung in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 des Umsatz­steu­er­ge­setzes (UStG) für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch für die von ihm ausgeführten Umsätze geltend machte, hatte keinen Erfolg.

BFH hält Vorlage an den EuGH für erforderlich

Demgegenüber sieht es der Bundesfinanzhof als möglich an, dass es der in der Europäischen Grund­recht­s­charta verankerte allgemeine Gleich­be­hand­lungs­grundsatz (Art. 20 EUGrdRCh), der im Steuerrecht im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt, gebietet, die Steuer­sat­zer­mä­ßigung für Campingplätze und damit für sogenannte "Wohnmobilhäfen" auch auf die Überlassung von Boots­lie­ge­plätzen anzuwenden, soweit diese gleichartige Umsätze ausführen. Da diese Frage die Auslegung des Unionsrechts betrifft, war dem Bundesfinanzhof eine eigene Sachent­scheidung verwehrt und eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union erforderlich.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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