15.11.2024
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Sie sehen eine rote Rose, welche in einer Pfütze liegt.

Dokument-Nr. 9736

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Bundesfinanzhof Urteil13.01.2010

BFH: Verwertung von Unter­neh­mens­vermögen des Erblassers durch den Erben unterliegt der UmsatzsteuerErben­ge­mein­schaft tritt als Rechts­nach­folger in die umsatz­steu­er­rechtlich noch nicht abgewickelten Rechts­ver­hältnisse des Erblassers ein

Der Verkauf von Wirtschafts­gütern, die der Erblasser für sein Unternehmen erworben hat, unterliegt der der Umsatzsteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Erbe eines Rechtsanwalts, der Gesellschafter einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen Rechts­an­walts­so­zietät gewesen war, war eine Erbengemeinschaft geworden. Der Rechtsanwalt hatte einen PKW zur umsatz­steu­er­pflichtigen Vermietung an die Sozietät mit Vorsteuerabzug erworben. Die Sozietät überließ den an sie vermieteten PKW dem Rechtsanwalt wiederum zu dessen beruflicher und privater Nutzung. Nach dem Tod des Rechtsanwalts veräußerte die Erben­ge­mein­schaft das Fahrzeug. Sie war der Auffassung, der Verkauf unterliege nicht der Umsatzsteuer, weil sie selbst nicht "Unternehmer" im Sinne des Umsatz­steu­er­ge­setzes sei.

Verkauf von Wirtschafts­gütern unterliegt Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Erbe zwar nicht durch Rechtsnachfolge "Unternehmer" werde. Er trete aber als Rechts­nach­folger in die umsatz­steu­er­rechtlich noch nicht abgewickelten Rechts­ver­hältnisse des Erblassers ein. Deshalb unterliege der Verkauf von Wirtschafts­gütern, die dem Unternehmen des Erblassers zugeordnet waren - ebenso wie beim Erblasser - der Umsatzsteuer.

Quelle: ra-online, Bundesfinanzhof

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