15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 6944

Drucken
Urteil19.08.2008BundesfinanzhofIX R 63/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DStR 2008, 2215Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht (DStR), Jahrgang: 2008, Seite: 2215
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Finanzgericht Düsseldorf, Urteil17.10.2005, 11 K 2558/04 E
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil19.08.2008

Verlorenes Sanie­rungs­da­rlehen erhöht Anschaf­fungs­kosten einer GmbH-Beteiligung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch ein vom Gesellschafter zur Sanierung einer GmbH gegebenes Darlehen zu den Anschaf­fungs­kosten der Beteiligung gehört. Wird das Darlehen später nicht zurückgezahlt, kann der Verlust einkom­men­steu­erlich berücksichtigt werden.

Nach § 17 des Einkom­men­steu­er­ge­setzes (EStG) unterliegt die Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapital­ge­sell­schaft unter bestimmten Voraussetzungen der Besteuerung. Aufwendungen auf die Beteiligung sind bei der Berechnung des Veräu­ße­rungs­gewinns abziehbar, wenn sie Anschaf­fungs­kosten darstellen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundes­fi­nanzhofs gehören zu den Anschaf­fungs­kosten auch sog. eigen­ka­pi­ta­ler­setzende Darlehen nach den - soeben durch das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) abgeschafften - Regelungen in §§ 32a, 32b des GmbH-Gesetzes (GmbHG). Danach ersetzt z. B. ein vom Gesellschafter gegebenes Darlehen Eigenkapital, wenn es zu einem Zeitpunkt gewährt wird, in dem er als ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte (Krise der Gesellschaft).

Im Streitfall hatte sich der Kläger zugleich mit seiner Aufnahme in eine GmbH verpflichtet, dieser im Hinblick auf ihre schlechte Liquiditätslage ein Darlehen (150.000 DM) zu gewähren. Gleichwohl geriet die GmbH weiter in die Krise. Der Kläger gewährte ihr ein weiteres zinsloses Kurzfrist­da­rlehen. Später schloss er mit der GmbH eine Rangrück­tritts­ver­ein­barung hinsichtlich der Darlehen. Die Insolvenz der Gesellschaft konnte jedoch nur durch Übernahme aller Anteile durch einen Dritten vermieden werden, im Zuge derer der Kläger seine Anteile für 1 DM veräußerte und auf die Rückzahlung seines Darlehens wie auch die Zinsen verzichtete.

Den Ausfall der Darlehen beurteilte der BFH als nachträgliche Anschaf­fungs­kosten des Klägers. Dabei sah er es als unerheblich an, dass der Kläger als Sanie­rungs­ge­sell­schafter gem. § 32 a Abs. 3 Satz 3 GmbH (sog. Sanie­rungs­privileg) nicht den Beschränkungen des Eigen­ka­pi­ta­ler­satz­rechts (Auszah­lungs­sperre, Nachrangigkeit seiner Forderungen) unterlag. Denn Zweck des Sanie­rungs­pri­vilegs sei es, Anreize für die Bereitstellung von Risikokapital zu bieten und sich an Sanierungen zu beteiligen. Dieser Zweck würde unterlaufen, wenn der Sanie­rungs­kapital gebende Gesellschafter gegenüber anderen Gesellschaftern steuerrechtlich benachteiligt würde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 103/08 des BFH vom 05.11.2008

der Leitsatz

Das Sanie­rungs­privileg des § 32 a Abs. 3 Satz 3 GmbHG schließt den Ansatz von Darle­hens­ver­lusten als nachträgliche Anschaf­fungs­kosten i.S. des § 17 Abs. 2 EStG nicht aus.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6944

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI