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Bundesfinanzhof Urteil26.09.2023

Nutzung einer Wohnung durch die (Schwieger-)Mutter ist nicht steuer­be­günstigtÜberlassung einer Wohnung an die Schwiegermutter stellt keine Selbstnutzung dar

Eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn die Wohnung vor der Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Die miteinander verheirateten Ehegatten überließen eine ihnen gehörende Wohnung an die (Schwieger-)Mutter. Nach deren Ableben veräußerten die Ehegatten die Wohnung und machten für den hieraus erzielten Gewinn eine Steuerbefreiung wegen einer Selbstnutzung geltend.

Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Dem ist der BFH entge­gen­ge­treten. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkom­men­steu­er­ge­setzes sind Gewinne aus Grund­s­tücks­ver­käufen grundsätzlich als sogenanntes privates Veräu­ße­rungs­ge­schäft steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie binnen zehn Jahren stattfinden. Die gesetzlich vorgesehene Befreiung von der Steuer bei einer Selbstnutzung der Immobilie greift nur dann ein, wenn die Immobilie vom Steuer­pflichtigen selbst oder einem unter­halts­be­rech­tigten volljährigen Kind bewohnt wird. Keine Selbstnutzung liegt dagegen vor, wenn eine Wohnung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wird.

Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)

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