21.11.2024
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Urteil26.09.2023BundesfinanzhofIX R 13/22
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Bundesfinanzhof Urteil26.09.2023

BFH zur Steuerfreiheit der Veräußerung von Nachlass­vermögenKeine Einkommensteuer bei Verkauf geerbter Immobilie

Wird eine zum Nachlass einer Erben­ge­mein­schaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erben­ge­mein­schaft verkauft wurde, wie der der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.

Im Streitfall war der Steuer­pflichtige Mitglied einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Zum Vermögen der Erben­ge­mein­schaft gehörten Immobilien. Der Steuer­pflichtige kaufte die Anteile der beiden Miterben an der Erben­ge­mein­schaft und veräußerte anschließend die Immobilien. Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkom­men­steu­er­ge­setzes (EStG) als privates Veräu­ße­rungs­ge­schäft (früher Speku­la­ti­o­ns­ge­schäft genannt).

Änderung der bisherigen Rechtsprechung

Der BFH ist dem entgegen getreten. Voraussetzung für die Besteuerung sei nämlich, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei. Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erben­ge­mein­schaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht der Fall. Mit seiner Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und ist der Auffassung der Finanz­ver­waltung entge­gen­ge­treten.

Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)

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