21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 32740

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Urteil06.12.2022

BFH konkretisiert Rechtsprechung zu steuer­schäd­lichen Vorbehalten in Bezug auf eine PensionszusageUnein­ge­schränkter Wider­rufs­vor­behalt bei Pensionszusage ist steuerschädlich

Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensions­anwartschaft oder Pensi­ons­leistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensions­rückstellung steuerrechtlich nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Im Streitfall hatte die Rechts­vor­gängerin der Klägerin eine betriebliche Alters­ver­sorgung für ihre Mitarbeiter eingeführt und für die hieraus resultierenden Verpflichtungen sog. Pensionsrückstellungen gebildet. Einzelheiten waren in einer Betrie­bs­ver­ein­barung geregelt. Die Höhe der Versor­gungs­leis­tungen ergab sich aus sog. Versor­gungs­bau­steinen, die aus einer „Trans­for­ma­ti­o­ns­tabelle“ abzuleiten waren. Die Rechts­vor­gängerin der Klägerin hatte sich vorbehalten, u.a. diese Trans­for­ma­ti­o­ns­tabelle einseitig ersetzen zu können. Wegen dieses Vorbehalts erkannte das Finanzamt die sog. Pensi­ons­rück­stel­lungen nicht an, so dass es in den Streitjahren jeweils zu Gewin­n­er­hö­hungen kam.

BFH bestätigt Auffassung des Finanzamts

Auch der BFH sah den Vorbehalt als steuerschädlich an. Die Bildung einer Pensi­ons­rück­stellung sei steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt ausdrücklich einen nach der arbeits­ge­richt­lichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiere, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensi­ons­an­wart­schaft oder Pensi­ons­leistung gestatte. Demgegenüber seien unein­ge­schränkte Wider­rufs­vor­behalte, deren arbeits­rechtliche Gültigkeit oder Reichweite zweifelhaft oder ungeklärt sei, steuerrechtlich schädlich. Auch im Streitfall sei dies der Fall, da der Vorbehalt eine Änderung der Pensionszusage in das Belieben des Arbeitgebers stelle. Der Vorbehalt sei keiner in der arbeits­ge­richt­lichen Rechtsprechung anerkannten Fallgruppe zuzuordnen, bei der ein Abschlag ausgeschlossen sei.

Quelle: Bundesfinanzamt, ra-online, (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32740

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI