23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Formular für die Steuererklärung.

Dokument-Nr. 7080

Drucken
Beschluss06.11.2008BundesfinanzhofIV B 126/07, IV B 127/07
ergänzende Informationen

Bundesfinanzhof Beschluss06.11.2008

Einstweilige Rechts­schutz­ver­fahren über Anerkennung von Verlusten aus Filmfonds zur weiteren Aufklärung an Finanzgericht zurückverwiesen

Der Bundesfinanzhof hat zwei Verfahren über die Anerkennung der Verluste von Filmfonds an das Finanzgericht zurückverwiesen, weil er eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für nötig hielt.

In beiden Fällen ging es noch nicht um die endgültige Anerkennung der Verluste, sondern nur um einstweiligen Rechtsschutz gegen den Vollzug der Bescheide, mit denen der Verlust nicht anerkannt wird. In den Haupt­sa­che­ver­fahren hat das Finanzamt noch nicht abschließend entschieden.

Der Sache nach ist streitig, ob die Einlagen der Anleger verein­ba­rungsgemäß vollständig für die Produktion von Filmen verwendet wurden oder ob ca. 80 % der Einlagen lediglich bei einer Bank angelegt und nur 20 % in die Filmproduktion investiert wurden. Der letztgenannten Ansicht war ein Strafgericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil gegen die Initiatoren der Fonds gefolgt und hatte die Initiatoren wegen Steuer­hin­ter­ziehung zu Freiheits­s­trafen verurteilt. Weil die Fonds die Richtigkeit des Strafurteils bestritten, hielt der Bundesfinanzhof eigene Sachver­halt­s­er­mitt­lungen in den anhängigen Verfahren für erforderlich und übertrug diese dem Finanzgericht. Dieses wird aufgrund konkreter Hinweise des Bundes­fi­nanzhofs auch erneut zu prüfen haben, ob die geltend gemachten Verluste selbst dann nicht anzuerkennen wären, wenn die Einlagen vollständig für die Filmproduktion eingesetzt worden sein sollten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 116/08 des BFH vom 06.11.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss7080

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI