Dokument-Nr. 9527
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Bundesfinanzhof Urteil04.02.2010
Kein Erlass der Erbschaftsteuer bei Veräußerung steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens im Falle einer InsolvenzBerufen auf Wegfall der erbschaftsteuerrechtlichen Vergünstigungen als Ursache für Insolvenz nicht möglich
Die Erbschaftsteuer ist nicht zu erlassen, wenn geerbtes Betriebsvermögen, für das dem Erben beim Erbfall ein Freibetrag und ein verminderter Wertansatz gewährt wurden, innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall aufgrund einer Insolvenz veräußert oder aufgegeben wird. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Die erbschaftsteuerrechtlichen Vergünstigungen bleiben dem Erben nur dann erhalten, wenn er den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführt. Kann der Erbe dies nicht, weil über das Betriebsvermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet und in der Folge der Betrieb veräußert oder aufgegeben wird, muss er die für seinen Erwerb anfallende Erbschaftsteuer zahlen. Der Erbe kann sich nicht darauf berufen, dass die Insolvenz den Wegfall der erbschaftsteuerrechtlichen Vergünstigungen verursacht hat.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2010
Quelle: ra-online, BFH
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