18.10.2024
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Bundesfinanzhof Urteil06.05.2021

BFH zur Abziehbarkeit von Zahlungen an beeinträchtigte Nach- bzw. VertragserbenZahlungen an beeinträchtigte Nach- bzw. Vertragserben mindern Schenkungsteuer

Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Heraus­ga­be­ansprüche eines Erben oder Nacherben steuermindernd zu berücksichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Im hier vorliegenden Streitfall hatten die Eltern des Klägers ihre Söhne als Nacherben nach dem letzt­vers­ter­benden Elternteil eingesetzt. Nach dem Tod des Vaters schenkte die Mutter dem Kläger ein Grundstück aus dem Nachlass­vermögen. Einer seiner Brüder machte nach dem Tod der Mutter deswegen gegen den Kläger zivilrechtliche Heraus­ga­be­ansprüche geltend. Aufgrund eines Vergleichs leistete der Kläger zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche eine Zahlung.

Zahlungen zur Abwendung von Heraus­ga­be­ansprüchen mindern Schenkungsteuer

Der Kläger begehrte rückwirkend die steuermindernde Berück­sich­tigung dieser Zahlung bei der Besteuerung der von der Mutter erhaltenen Schenkung. Das Finanzamt lehnte dies ab. Dagegen haben das Finanzgericht und der BFH dem Kläger Recht gegeben. Nach Auffassung des BFH handelt es sich bei den Zahlungen zur Abwendung von Heraus­ga­be­ansprüchen von Erben oder Nacherben um Kosten, die dazu dienen, das Geschenkte zu sichern. Sie können daher steuermindernd rückwirkend berücksichtigt werden. Ein bereits ergangener Schen­kung­s­teu­er­be­scheid ist entsprechend zu ändern.

Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)

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