21.11.2024
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Dokument-Nr. 10072

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Bundesfinanzhof Urteil19.05.2010

Rechnungs­ab­grenzung durch Kfz-SteueraufwandRechnungs­ab­gren­zungs­posten gewinnerhöhend aktivieren

Für in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ist ein Rechnungs­ab­gren­zungs­posten gewinnerhöhend zu aktivieren, soweit die Steuer auf die voraus­sichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Mit dieser Entscheidung bestätigt der Bundesfinanzhof die bisher gängige Bilan­zie­rung­s­praxis, die erstmals durch die jetzt aufgehobene Vorentscheidung des Finanzgerichts in Frage gestellt wurde.

Gerade weil die Rechnungs­ab­grenzung in den Fällen vorausbezahlter Kfz-Steuern bei Bilan­z­auf­stellung nicht zweifelhaft war, sah der Senat auch keinen Anlass, den Ausgang des Verfahrens vor dem Großen Senat zum sog. "subjektiven Fehlerbegriff" abzuwarten (I R 77/08).

Quelle: Bundesfinanzhof/ ra-online

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