18.10.2024
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Dokument-Nr. 8642

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Beschluss27.05.2009BundesfinanzhofI R 30/08
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Bundesfinanzhof Beschluss27.05.2009

Gewer­be­steu­erliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit EU-Zins- und Lizenz­richtlinie vereinbar?Bundesfinanzhof legt Frage dem Europäischem Gerichtshof vor

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ein bei ihm anhängiges Revisi­ons­ver­fahren zur Entscheidung darüber vorgelegt, ob die gewer­be­steu­erliche Hinzurechnung von Darlehenszinsen mit der Richtlinie 2003/49/EG (EU-Zins- und Lizenz­richtlinie) vereinbar ist.

Im Streitfall wurden die von einer inländischen Kapital­ge­sell­schaft an ihre alleinige Anteilseignerin, eine in den Niederlanden ansässige Kapital­ge­sell­schaft, gezahlten Darlehenszinsen entsprechend der im Streitjahr 2004 geltenden Regelung in § 8 Nr. 1 des Gewer­be­steu­er­ge­setzes (GewStG) der gewer­be­steu­er­lichen Bemessungsgrundlage zur Hälfte wieder hinzugerechnet.

BFH äußert Zweifel, ob Steuerbefreiung auch steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen beinhaltet

Nach der EU-Zins- und Lizenz­richtlinie sind grenz­über­schreitende Zinszahlungen zwischen Unternehmen, die durch eine Beteiligung von mindestens 25 % miteinander verbunden sind, im Sitzstaat des zahlenden Unternehmens von der Steuer befreit. Der Bundesfinanzhof hält es für fraglich, ob die in der Richtlinie angeordnete Steuerbefreiung auch die volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen beim zahlenden Unternehmen gebietet.

Bedeutung für Neuregelung zu gewer­be­steu­er­licher Hinzurechnung von Darlehenszinsen

Der Vorla­ge­be­schluss des Bundesfinanzhof hat auch Bedeutung für die ab 2008 geltende Neuregelung der gewer­be­steu­er­lichen Hinzurechnung von Darlehenszinsen in § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG.

Quelle: ra-online, BFH

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