18.10.2024
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Dokument-Nr. 6016

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Bundesfinanzhof Beschluss23.01.2008

Verstößt das Körper­schaft­steuer-Anrech­nungs­ver­fahren gegen die Kapita­l­ver­kehrs­freiheit?Vorlage des Bundes­fi­nanzhofs an den Europäischen Gerichtshof

Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ein weiteres Verfahren zur Entscheidung vorgelegt. Diesmal geht es um eine Vorschrift, die die nationale Begrenzung der Wirkungen des Körper­schaft­steuer-Anrech­nungs­ver­fahrens (Rechtslage bis 2001) sicherstellen sollte (§ 50 c des Einkom­men­steu­er­ge­setzes- EStG -).

Hatte ein Steuerinländer eine Beteiligung an einer inländischen Kapital­ge­sell­schaft von einem Steuerausländer erworben, konnte er eine durch Gewin­n­aus­schüt­tungen veranlasste spätere Wertminderung dieser Anteile für einen bestimmten Zeitraum nicht steuerwirksam geltend machen (sogenannter Sperrbetrag). Das Gesetz unterstellte dabei, dass der Steuerinländer ein beim Steuerausländer nicht anrechenbares Körper­schaft­steu­er­guthaben erworben, der Erwerb damit der Umgehung des Anrech­nungs­verbots für Steuerausländer gedient habe.

Der Beschluss des Bundes­fi­nanzhofs baut auf einer Anfang 2007 getroffenen EuGH-Entscheidung auf ("Rechtssache Meilicke"), in der der EuGH in der nationalen Begrenzung von Systemen einer Körper­schaft­steu­er­an­rechnung einen Verstoß gegen die Kapita­l­ver­kehrs­freiheit erkannt hatte. Der Bundesfinanzhof stellt nun die Frage, ob auch eine Regelung mit den Wirkungen des § 50 c EStG mit der Kapita­l­ver­kehrs­freiheit und der Nieder­las­sungs­freiheit vereinbar ist. Der Beschluss hat Bedeutung für eine Vielzahl noch anhängiger Streitverfahren, auch wenn sich die Rechtslage ab 2001 durch die Einführung des sogenannten Halbein­künf­te­ver­fahrens geändert hat.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 49/08 des BFH vom 07.05.2008

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