15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil14.03.2006

Arbeitgeber muss bei Erteilung des Urlaubs nicht gesondert darauf hinweisen, dass der Urlaub unwiderruflich erteilt wirdWenn der Urlaub widerrufbar sein soll, muss der Arbeitgeber sich den Widerruf vorbehalten

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub erteilt, ist diese Urlaub­s­er­teilung unwiderruflich. Der Arbeitgeber muss nicht gesondert erklären, dass die Urlaub­s­er­teilung unwiderruflich sein soll. Das geht aus einem Urteil des Bundes­a­r­beits­ge­richts hervor.

Der Arbeitgeber erfüllt den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG durch Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht. Der einmal erteilte Urlaub ist für den Arbeitgeber unwiderruflich. Die Unwider­ruf­lichkeit ist Rechtsfolge der Urlaub­s­er­teilung.

Hierauf muss der Arbeitgeber bei der Urlaub­s­er­teilung nicht gesondert hinweisen. Behält er sich allerdings den Widerruf des erteilten Urlaubs vor, so hat er keine zur Erfüllung des Urlaubs­an­spruchs ausreichende Befrei­ungs­er­klärung abgegeben.

Die Beklagte stellte den Kläger mit Kündi­gungs­schreiben vom 28. Mai 2002 „unter Anrechnung noch offener Urlaubs­ansprüche bis zur Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses am 31. Juli 2002 von der Arbeitsleistung frei“. Der Kläger verlangte nach Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses die Abgeltung des Urlaubs. Der Urlaub sei deswegen nicht während der Kündigungsfrist erfüllt worden, weil die Beklagte ihn im Kündi­gungs­schreiben nicht ausdrücklich unwiderruflich von der Arbeitspflicht befreit habe.

Der Neunte Senat hat ebenso wie die Vorinstanzen die Klage abgewiesen. Der Urlaubsanspruch des Klägers war durch Erfüllung erloschen, § 362 Abs. 1 BGB. Denn die Urlaub­s­er­teilung im Kündi­gungs­schreiben vom 28. Mai 2002 erfolgte nicht unter dem Vorbehalt des Widerrufs durch den Arbeitgeber.

Erläuterungen
Vorinstanz:

Landes­a­r­beits­gericht München, Urteil vom 19. November 2004 - 9 Sa 653/04 -

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 17/06 des BAG vom 14.03.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2072

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI