14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 530

Drucken
Urteil24.05.2005Bundesarbeitsgericht8 AZR 398/04
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil24.05.2005

Eine fehlerhafte Unterrichtung über den Betrie­bs­übergang hat nicht die Unwirksamkeit einer Kündigung zur Folge

Wird der Arbeitnehmer über einen Betrie­bs­übergang nicht ordnungsgemäß nach § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet, läuft die einmonatige Wider­spruchsfrist gem. § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht. Die Verletzung der Unter­rich­tungs­pflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB begründet auch unter Berück­sich­tigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kein Kündi­gungs­verbot.

Der Kläger ist seit 1990 bei der Beklagten und deren Rechts­vor­gängerin beschäftigt. Er war zuletzt in der sog. Camcorder-Werkstatt eingesetzt. Mit Wirkung zum 1. Mai 2003 übertrug die Beklagte diesen Betriebsteil auf die S. GmbH. Der Kläger widersprach dem Übergang seines Arbeits­ver­hält­nisses. Die Beklagte kündigte das Arbeits­ver­hältnis mit Schreiben vom 9. Mai 2003 fristgemäß aus betrie­bs­be­dingten Gründen zum 31. Oktober 2003. Der Kläger hat die Ansicht vertreten, die Kündigung sei schon deshalb unwirksam, weil die Beklagte ihn nicht ausreichend iSv. § 613 a Abs. 5 BGB über den Betrie­bs­übergang und seine Folgen informiert und sich damit pflichtwidrig verhalten habe.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landes­a­r­beits­gericht hat ihr stattgegeben. Die Kündigung sei wegen Verletzung der Unter­rich­tungs­pflicht gem. § 613 a Abs. 5 iVm. § 242 BGB unwirksam. Dieser Begründung ist der Senat nicht gefolgt. Er hat auf die Revision der Beklagten das Urteil des Landes­a­r­beits­ge­richts aufgehoben und dabei offen gelassen, ob die Beklagte den Kläger ausreichend unterrichtet hat. Wegen der noch zu prüfenden Sozialauswahl hat der Senat den Rechtsstreit an das Landes­a­r­beits­gericht zurückverwiesen.

Vorinstanz: Landes­a­r­beits­gericht Berlin, Urteil vom 29. April 2004 - 18 Sa 2424/03 -

Quelle: Pressemitteilung Nr. 29/05 des BAG vom 24.05.2005

der Leitsatz

Wird der Arbeitnehmer über einen Betrie­bs­übergang nicht ordnungsgemäß nach § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet, läuft die einmonatige Wider­spruchsfrist gem § 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht. Die Verletzung der Unter­rich­tungs­pflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB führt aber auch unter Berück­sich­tigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil530

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI