21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 20603

Drucken
Urteil11.02.2015Bundesarbeitsgericht7 AZR 17/13
Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil20.11.2012, 12 Sa 1303/12
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil11.02.2015

BAG zur befristeten Fortsetzung des Arbeits­ver­hält­nisses nach Erreichen des Renten­ein­tritt­s­altersBefristete Fortsetzung des Arbeits­verhältnisses zur Einarbeitung einer Nachwuchskraft sachlich gerechtfertigt

Vereinbaren die Arbeits­vertrags­parteien nach Erreichen des Renten­eintritts­alters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeits­verhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeits­verhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. Dies entschied das Bundes­arbeits­gericht.

Der am 21. Januar 1945 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit Vollendung seines 65. Lebensjahres am 21. Januar 2010 gesetzliche Altersrente bezieht, war bei der Beklagten langjährig beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag sah keine Regelung über die Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses bei Erreichen des gesetzlichen Renten­ein­tritt­s­alters vor. Am 22. Januar 2010 vereinbarten die Parteien, dass das Arbeits­ver­hältnis am 31. Dezember 2010 ende. Dieser Vertrag wurde zweimal verlängert. Nachdem der Kläger um eine Weiter­be­schäf­tigung gebeten hatte, vereinbarten die Parteien zuletzt am 29. Juli 2011, dass der Arbeitsvertrag ab 1. August 2011 mit veränderten Konditionen weitergeführt werde und am 31. Dezember 2011 ende. Der Vertrag enthält die Abrede, dass der Kläger eine noch einzustellende Ersatzkraft einarbeitet. Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass sein Arbeits­ver­hältnis nicht durch die Befristung am 31. Dezember 2011 geendet hat.

Bezug von gesetzlicher Altersrente allein rechtfertigt nicht Befristung des Arbeits­ver­hält­nisses

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundes­a­r­beits­gericht Erfolg. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landes­a­r­beits­gericht zurückverwiesen. Der Bezug von gesetzlicher Altersrente allein rechtfertigt die Befristung des Arbeits­ver­hält­nisses aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG) nicht. Erforderlich ist in diesem Fall vielmehr zusätzlich, dass die Befristung einer konkreten Nachwuchs­planung der Beklagten diente. Hierzu hat das Landes­a­r­beits­gericht bislang keine tatsächlichen Feststellungen getroffen.

Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20603

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI