21.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 33717

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Bundesarbeitsgericht Beschluss07.02.2024

Betriebs­verfassungs­rechtlicher Schulungs­an­spruch - Webinar statt Präsenzschulung?Schulungs­an­spruch: Betriebsrat muss sich nicht auf Webinar beschränken lassen

Arbeitgeber müssen Übernachtungs- und Verpfle­gungs­kosten für eine erforderliche Schulung des Betriebsrats auch dann zahlen, wenn der Anbieter ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. Das hat das Bundes­arbeits­gericht klargestellt.

Bei der Arbeitgeberin - einer Flugge­sell­schaft - ist durch Tarifvertrag eine Personalvertretung (PV) errichtet, deren Schulungsanspruch sich nach dem BetrVG richtet. Die PV entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betrie­bs­ver­fas­sungs­recht­lichen Grund­la­gen­schulung Ende August 2021 in Potsdam. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühr, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpfle­gungs­kosten. Dies begründete sie vor allem damit, die Mitglieder der PV hätten an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungs­an­bieters teilnehmen können. In dem von der PV eingeleiteten Verfahren hat diese geltend gemacht, dass die Arbeitgeberin auch die Übernachtungs- und Verpfle­gungs­kosten zu tragen hat. Hierzu haben die Vorinstanzen die Arbeitgeberin verpflichtet.

BAG gesteht Perso­na­l­ver­tretung Spielraum bei Wahl des Schulungs­an­gebots zu

Die hiergegen gerichtete Rechts­be­schwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Bundes­a­r­beits­gericht keinen Erfolg. Ebenso wie ein Betriebsrat hat die PV bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungs­teil­nehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)

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