18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 22192

Drucken
Beschluss09.09.2015Bundesarbeitsgericht7 ABR 69/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NZA 2016, 57Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), Jahrgang: 2016, Seite: 57
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanzen:
  • Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Beschluss22.11.2012, 8 BV 802/12
  • Landesarbeitsgericht Bremen, Beschluss02.07.2013, 1 TaBV 35/12
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Beschluss09.09.2015

BAG: Abmahnung wegen Verstoßes gegen betriebs­verfassungs­rechtliche Pflichten darf nicht mit Kündi­gung­s­an­drohung verbunden werdenBetroffener Betriebsrat hat Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Personalakte

Wird ein Betriebs­rats­mitglied ausschließlich wegen Verstoßes gegen betriebs­verfassungs­rechtliche Pflichten abgemahnt, so ist die Abmahnung unwirksam, wenn zugleich eine Kündigung angedroht wird. Das Betriebs­rats­mitglied hat in diesem Fall einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein städtisches Müllentsorgungs- und Stadt­rei­ni­gungs­un­ter­nehmen schloss im Mai 2011 mit dem Betriebsrat eine Betrie­bs­ver­ein­barung über den Einsatz von Leiha­r­beit­nehmern. Diese Vereinbarung versendete der Betriebsratsvorsitzende per E-Mail an sämtliche Arbeitnehmer des Unternehmens sowie des Mutterkonzerns. Das Unternehmen sah darin einen Verstoß gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit und somit gegen betrie­bs­ver­fas­sungs­rechtliche Pflichten und mahnte den Betrie­bs­rats­vor­sit­zenden daher ab. Die Abmahnung enthielt zudem eine Kündigungsandrohung für den Fall, dass der Betrie­bs­rats­vor­sitzende einen weiteren Verstoß begehe. Der Betrie­bs­rats­vor­sitzende hielt die Abmahnung für unwirksam und verlangte daher deren Entfernung aus seiner Personalakte. Da das Unternehmen dem nicht nachkam, stellte der Betrie­bs­rats­vor­sitzende einen entsprechenden Antrag bei Gericht.

Arbeitsgericht und Landes­a­r­beits­gericht geben Antrag des Betrie­bs­rats­vor­sit­zenden statt

Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landes­a­r­beits­gericht Bremen gaben dem Antrag des Betrie­bs­rats­vor­sit­zenden statt. Dagegen richtete sich die Rechts­be­schwerde des Unternehmens.

Bundes­a­r­beits­gericht bejaht Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Personalakte

Das Bundes­a­r­beits­gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechts­be­schwerde des Unternehmens zurück. Dem Betrie­bs­rats­vor­sit­zenden habe in entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte zugestanden. Denn die Abmahnung sei zu Unrecht erfolgt.

Unzulässigkeit einer Abmahnung mit Kündi­gung­s­an­drohung bei Verletzung betrie­bs­ver­fas­sungs­recht­licher Pflichten

Nach Ansicht des Bundes­a­r­beits­ge­richts sei der Ausspruch einer fristlosen Kündigung sowie einer Abmahnung, die mit einer Kündi­gung­s­an­drohung verbunden ist, unzulässig, wenn einem Betriebsratsmitglied ausschließlich die Verletzung betrie­bs­ver­fas­sungs­recht­licher Pflichten vorgeworfen werde. Letzteres sei hier aber der Fall gewesen. Das Unternehmen habe nur einen Verstoß gegen betrie­bs­ver­fas­sungs­rechtliche Pflichten gerügt. Dies habe nicht zugleich mit der Androhung einer Kündigung verbunden werden dürfen.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22192

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI