18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 3855

Drucken
Urteil14.02.2007Bundesarbeitsgericht7 ABR 26/06
Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss10.11.2005, 10 TaBV 15/05
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil14.02.2007

Bundes­a­r­beits­gericht schränkt Konzern­be­triebsrat ein - kein Konzern­be­triebsrat bei ausländischer KonzernspitzeUrteil gibt Konzernen mehr Gestal­tungs­spielraum bei der betrieblichen Mitbestimmung

In einem Grundsatzurteil hat das Bundes­a­r­beits­gericht die Voraussetzungen für die Bildung eines Konzern­be­trie­bsrates präzisiert. Danach kann eine konzernweite Arbeit­neh­mer­ver­tretung nicht für Unternehmen in Deutschland eingerichtet werden, die von einer Konzernspitze im Ausland beherrscht werden.

Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann für einen Konzern iSv. § 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes durch Beschlüsse der einzelnen Gesamt­be­trie­bsräte ein Konzern­be­triebsrat errichtet werden. Werden die im Inland gelegenen Unternehmen von einer Konzernspitze im Ausland beherrscht, kann ein Konzern­be­triebsrat nicht gebildet werden. Dies hat der Siebte Senat des Bundes­a­r­beits­ge­richts entschieden.

Bei einer deutschen Zwischenholding eines in England ansässigen Konzerns ist ein Konzern­be­triebsrat gebildet, in den die Betriebsräte und Gesamt­be­trie­bsräte der in Deutschland gelegenen Unternehmen Mitglieder entsenden. Mit einem Teil der inländischen Unternehmen schlossen zwei englische Konzern­un­ter­nehmen im Jahr 2004 Beherr­schungs­verträge ab. Nach Auffassung des Konzern­be­trie­bsrats sowie der beteiligten Betriebsräte und Gesamt­be­trie­bsräte hat der Abschluss der Beherr­schungs­verträge die Zuständigkeit des Konzern­be­trie­bsrats für die von den Beherr­schungs­ver­trägen betroffenen Unternehmen nicht beendet.

Der Siebte Senat hat - wie die Vorinstanzen - die auf Feststellung eines Entsen­dungs­rechts in den Konzern­be­triebsrat gerichteten Anträge der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tungen abgewiesen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 12/07 des BAG vom 14.02.2007

der Leitsatz

Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann ein Konzern­be­triebsrat nur errichtet werden, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder über eine im Inland ansässige Teilkon­zern­spitze verfügt.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3855

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI