14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 7166

Drucken
Urteil18.12.2008Bundesarbeitsgericht6 AZR 287/07
Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil22.02.2007, 11 Sa 96/06
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil18.12.2008

Überleitung in den TVöD: Tarifliche Besitz­stands­zulage für kinderbezogene Entgelt­be­standteile bei Elternzeit im September 2005

§ 11 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) gewährte zunächst Arbeitnehmern, die im September 2005 kein Entgelt bezogen haben, keinen Anspruch auf eine Besitz­stands­zulage für die nach dem bisherigen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gezahlten kinderbezogenen Entgelt­be­standteile. Erst seit einer Änderung des § 11 TVÜ-VKA wird ua. Arbeitnehmern, die sich im September 2005 in Elternzeit befanden, ab dem 1. Juni 2008 unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Besitz­stands­zulage gezahlt. Soweit § 11 TVÜ-VKA aF Arbeitnehmer, die im September 2005 Elternzeit in Anspruch genommen haben, aus der Besitz­stands­re­gelung ausnahm, verstieß die Tarifnorm gegen Art. 3 GG iVm. Art. 6 Abs. 1 GG und war daher unwirksam.

Die Klägerin ist bei der beklagten Stadt als Erzieherin beschäftigt. Auf das Arbeits­ver­hältnis finden der TVöD sowie der TVÜ-VKA Anwendung. In der Zeit vom 22. Juli 2003 bis 8. Januar 2006 war die Klägerin in Elternzeit. Seit 9. Januar 2006 ist sie teilzeit­be­schäftigt. Die Beklagte gewährte ihr nach Wiederaufnahme der Tätigkeit zunächst keine kinderbezogene tarifliche Besitz­stands­zulage. Erst aufgrund einer Änderung des § 11 TVÜ-VKA zahlt die Beklagte seit Juni 2008 eine solche Zulage. Mit ihrer Klage hat die Klägerin die Zahlung der Besitz­stands­zulage für die Zeit von Januar 2006 bis Mai 2008 verlangt.

Der Sechste Senat des Bundes­a­r­beits­ge­richts hat - wie schon die Vorinstanzen - der Klägerin die Besitz­stands­zulage seit dem Ende der Elternzeit zugesprochen. Die Tarif­ver­trags­parteien durften Arbeitnehmer, die im September 2005 Elternzeit in Anspruch nahmen, nicht vom Anspruch auf die Besitz­stands­zulage nach § 1 TVÜ-VKA ausnehmen. Eine solche Ausnahme ließ die durch Art. 6 GG geschützten Belange von Ehe und Familie der betroffenen Arbeitnehmer gleich­heits­widrig außer Betracht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 100/08 des BAG vom 18.12.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7166

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI