18.10.2024
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Sie sehen Geld, auf dem das Wort „Insolvenz“ arrangiert wurde.

Dokument-Nr. 7394

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Urteil05.02.2009Bundesarbeitsgericht6 AZR 110/08
Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil15.03.2007, 5 Sa 1604/06
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil05.02.2009

Bei der Insolvenz eines Einzel­un­ter­nehmers bestehen weiterhin die Ansprüche der Zusatz­ver­sor­gungskasse des Baugewerbes auf Sozia­l­kas­sen­beiträgeBAG zu den Ansprüchen der ZVK auf Sozia­l­kas­sen­beiträge nach Insolvenz eines Einzel­un­ter­nehmers

Die Eröffnung des Insol­venz­ver­fahrens über das Vermögen eines Einzel­un­ter­nehmers, der einen Betrieb des Bauhaupt­ge­werbes betrieben hat, ändert für sich allein nichts an der weiteren Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozia­l­kas­sen­ver­fahren im Baugewerbe (VTV). Dies gilt auch dann, wenn der Insol­venz­ver­walter den Geschäfts­betrieb einstellt und allen Arbeitnehmern kündigt. Dies hat das Bundes­a­r­beits­gericht entschieden.

Das Bundes­a­r­beits­gericht führte aus, dass im Insolvenzfall der Insol­venz­ver­walter der Zusatz­ver­sor­gungskasse des Baugewerbes (ZVK) die Sozia­l­kas­sen­beiträge bis zur rechtlichen Beendigung der einzelnen Arbeits­ver­hältnisse schuldet. Daran ändert grundsätzlich auch eine Freigabe des Betrie­bs­ver­mögens des Schuldners nichts. Soweit es nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbar ist, hat die Freigabe nur deklaratorische Bedeutung. Im Übrigen führt die Freigabe allein nicht zu einem Übergang der Arbeits­ver­hältnisse auf den Schuldner.

Sachverhalt

Die ZVK hat vom beklagten Insol­venz­ver­walter die Zahlung von Sozia­l­kas­sen­bei­trägen für die Zeit nach Eröffnung des Insol­venz­ver­fahrens verlangt. Der Schuldner führte einen Baubetrieb als Einzel­un­ter­nehmer. Mit Eröffnung des Insol­venz­ver­fahrens kündigte der Insol­venz­ver­walter den beiden Arbeitnehmern unter Beachtung der einschlägigen Kündigungsfrist und erklärte „rein vorsorglich“ die Freigabe des Betrie­bs­ver­mögens aus der Insolvenzmasse. Die Zahlung der Sozia­l­kas­sen­beiträge lehnte der Insol­venz­ver­walter mit der Begründung ab, aufgrund der Einstellung des Geschäfts­be­triebs sowie der Freigabe der Betriebsmittel sei der Baubetrieb erloschen und damit die Zahlungspflicht entfallen. Die Klage der ZVK hatte in allen Instanzen Erfolg.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 15/09 des BAG vom 05.02.2009

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