Dokument-Nr. 4563
Permalink https://urteile.news/
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil24.04.2006, 14 Sa 57/06
Bundesarbeitsgericht Urteil18.07.2007
Berufungsfrist: Fristversäumnis des Rechtsanwalts kann nach Verhängung eines Berufsverbots nicht mehr der Partei zugerechnet werdenRechtsanwaltskammer verhängte Berufsverbot
Einer Partei wird eine durch einen Rechtsanwalt verschuldete Fristversäumnis zugerechnet. Dies gilt aber nicht, wenn dem Rechtsanwalt die Zulassung entzogen worden ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Wird die Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft widerrufen und die sofortige Vollziehung der Verfügung im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet, kommt dem die Wirkung eines vorläufigen Berufsverbots zu (§§ 16, 155 Bundesrechtsanwaltsordnung). Der Rechtsanwalt ist dann nicht mehr Bevollmächtigter, dessen Verschulden der Partei gemäß § 85 Abs. 2 Zivilprozessordnung zugerechnet wird. Auf die Gründe für das Berufsausübungsverbot kommt es nicht an.
Im Streitfall hatte die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf den Widerruf der Zulassung des prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts verfügt, nachdem diesem ein klageabweisendes Urteil des Arbeitsgerichts zugestellt worden war. Der Kläger erfuhr hiervon erst nach Ablauf der Berufungsfrist. Das Landesarbeitsgericht hat die verspätet eingelegte Berufung unter Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags als unzulässig verworfen. Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht die Zulässigkeit der Berufung bejaht. Ein Verschulden des Rechtsanwalts könne nach Verhängung des Berufsverbots nicht mehr zugerechnet werden und der Kläger habe die Fristversäumung auch nicht selbst verschuldet.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 55/07 des BAG vom 18.07.2007
der Leitsatz
Das Verschulden eines Rechtsanwalts, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit sofortiger Wirkung widerrufen worden ist, kann der von ihm vertretenen Partei nicht gem. § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden.
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4563
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.