18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 1427

Drucken
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil07.12.2005

Verminderte Vergütung bei Zusage einer späteren Übernahme in ein Beamten­ver­hältnis ist zulässig

Ein öffentlicher Arbeitgeber darf sich von einem Angestellten eine monatliche Zahlung nicht als Gegenleistung für die Zusage der späteren Ernennung des Angestellten zum Beamten versprechen lassen. Eine solche Vereinbarung ist auch als Nebenabrede in einem Arbeitsvertrag nichtig und begründet nach der Rechtsprechung der Verwal­tungs­ge­richte einen öffentlich- rechtlichen Erstat­tungs­an­spruch auf Rückzahlung. Davon zu unterscheiden ist die Vereinbarung einer verminderten Vergütung wegen der Gewährleistung einer Versor­gungs­an­wart­schaft nach beamten­recht­lichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Zusage einer späteren Beamte­n­er­nennung.

Hiergegen bestehen nach Auffassung des Bundes­a­r­beits­ge­richts keine rechtlichen Bedenken. Im Streitfalle hatte das Land Niedersachsen einer Lehrerin die Übernahme in das Beamten­ver­hältnis nach einer Tätigkeit von vier Jahren zugesichert. Außerdem hatte es mit dem Tage der Begründung des Arbeits­ver­hält­nisses eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwer­bs­fä­higkeit und im Alter sowie auf Hinter­blie­be­nen­ver­sorgung nach beamten­recht­lichen Vorschriften gewährleistet. Demgemäß bestand Versi­che­rungs­freiheit in der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung, so dass insoweit Arbeit­neh­me­r­anteile nicht zu entrichten waren. Für die genannten Zusicherungen verpflichtete sich die Lehrerin zu einer „Gegenleistung in Höhe von 270,00 DM (138,05 Euro) monatlich“, die mit der laufenden Bruttovergütung verrechnet wurde.

Die nach erfolgter Beamte­n­er­nennung erhobene Klage auf Nachzahlung der Vergü­tungs­min­derung für die ca. vierjährige Dauer des Arbeits­ver­hält­nisses blieb in allen Instanzen ohne Erfolg. Die Vereinbarung der Parteien war wirksam. Die Vergü­tungs­min­derung war nicht Gegenleistung für die Zusage der Verbeamtung. Die Klägerin konnte nicht davon ausgehen, dass ihr eine Versor­gungs­an­wart­schaft nach beamten­recht­lichen Grundsätzen mit der Folge der Versi­che­rungs­freiheit in der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung und entsprechend höherer Nettovergütung ohne Gegenleistung gewährt werde. Die Vereinbarung verstieß weder gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten, noch bewirkte sie eine Diskriminierung von teilzeit­be­schäf­tigten Arbeitnehmern. Auch eine Verletzung des Gleich­be­hand­lungs­grund­satzes lag nicht vor.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 74/05 des BAG vom 07.12.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1427

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI