21.11.2024
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Dokument-Nr. 77

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Bundesarbeitsgericht Beschluss20.10.2004

Arbeits­über­lastung rechtfertigt eine Frist­ver­län­gerung

Ein erheblicher Grund zur Verlängerung der Berufungs­be­grün­dungsfrist liegt regelmäßig vor, wenn der Prozess­be­voll­mächtigte eine besonders starke Arbeits­be­lastung geltend macht. Das hat das Bundes­a­r­beits­gericht entschieden.

Im Fall war ein Rechtsanwalt wegen "besonders starker Arbeits­be­lastung" nicht in der Lage, in einer Arbeits­ge­richtssache die Berufungs­be­gründung fristgerecht zu erstellen. Das Gericht war der Ansicht, dass dem Anwalt - falls keine besonderen Gründe dagegen sprechen - auf Antrag Frist­ver­län­gerung zu gewähren ist. Bei der Beurteilung dieses Antrags kommt es nicht darauf an, ob er frühzeitig oder erst am letzten Tag der Begrün­dungsfrist beim Gericht gestellt wird.

Quelle: ra-online

der Leitsatz

Ein erheblicher Grund zur Verlängerung der Berufungs­be­grün­dungsfrist liegt regelmäßig vor, wenn der Prozess­be­voll­mächtigte eine besonders starke Arbeits­be­lastung geltend macht.

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