Bundesarbeitsgericht Beschluss20.10.2004
Arbeitsüberlastung rechtfertigt eine Fristverlängerung
Ein erheblicher Grund zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegt regelmäßig vor, wenn der Prozessbevollmächtigte eine besonders starke Arbeitsbelastung geltend macht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im Fall war ein Rechtsanwalt wegen "besonders starker Arbeitsbelastung" nicht in der Lage, in einer Arbeitsgerichtssache die Berufungsbegründung fristgerecht zu erstellen. Das Gericht war der Ansicht, dass dem Anwalt - falls keine besonderen Gründe dagegen sprechen - auf Antrag Fristverlängerung zu gewähren ist. Bei der Beurteilung dieses Antrags kommt es nicht darauf an, ob er frühzeitig oder erst am letzten Tag der Begründungsfrist beim Gericht gestellt wird.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2005
Quelle: ra-online
der Leitsatz
Ein erheblicher Grund zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegt regelmäßig vor, wenn der Prozessbevollmächtigte eine besonders starke Arbeitsbelastung geltend macht.