Dokument-Nr. 63
Permalink https://urteile.news/
Bundesarbeitsgericht Urteil01.12.2004
Keine Gleichstellungsabrede ohne Tarifgebundenheit des Arbeitgebers
In dem Arbeitsvertrag des Klägers vom 30. Mai 1991 mit der am 27. Mai 1991 gegründeten Beklagten ist die Anwendung der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg (Tarifgebiet II) in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden. Die Beklagte gehörte dem damaligen Mannesmann-Konzern an. Dessen Unternehmen waren ebenso wie die Konzernobergesellschaft sämtlich Mitglieder der jeweiligen Arbeitgeberverbände. Am 1. Januar 1992 trat die Beklagte dem Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie Berlin und Brandenburg bei. Sie gehörte diesem bis zum 31. Dezember 2001 an. Nach ihrem Verbandsaustritt gab sie die mit Wirkung vom 1. Juni 2002 für ihr Tarifgebiet vereinbarte Tariferhöhung nicht an den Kläger weiter. Dieser begehrt mit seiner Klage die Tariferhöhung für die Monate Juni bis September 2002.
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Vierten Senat Erfolg. Die Bezugnahmeklausel ist keine Gleichstellungsabrede, bei welcher die dynamische Teilhabe des Arbeitnehmers an der Tarifentwicklung auf die Dauer der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers begrenzt ist. Eine Gleichstellungsabrede setzt die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers im Zeitpunkt der Vereinbarung der dynamischen Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge zwingend voraus. Weder die Gründungssituation der Beklagten noch die durchgängige Tarifgebundenheit der Unternehmen des damaligen Mannesmann-Konzerns machen die Erfüllung dieser Voraussetzung entbehrlich.
Hinweis zur Vorinstanz: LAG Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2003 - 7 Sa 61/03 -
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2004
Quelle: Pressemitteilung Nr. 91/04 des Bundesarbeitsgerichts
der Leitsatz
Eine dynamische Verweisung in einem Arbeitsvertrag auf die für den Arbeitgeber einschlägigen Tarifverträge ist nur dann eine Gleichstellungsabrede, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihrer vertraglichen Vereinbarung an diese Tarifverträge gem § 3 TVG gebunden ist.
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil63
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.