23.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 3543

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Bundesarbeitsgericht Urteil12.12.2006

Bundes­a­r­beits­gericht zum Begriff der betrieblichen Alters­ver­sorgungBetriebliche Alters­ver­sorgung umfasst keine Krank­heits­risiken

Das Bundes­a­r­beits­gericht hatte sich in diesem Verfahren unter anderem mit dem Begriff der betrieblichen Alters­ver­sorgung zu befassen. Dieser Begriff ist auch für die Maßstäbe entscheidend, nach denen eine Verschlech­terung oder Aufhebung der bisherigen Regelungen zu überprüfen ist.

Die betriebliche Alters­ver­sorgung deckt bestimmte biometrische Risiken (Alter - sog. Langle­big­keits­risiko, Tod, Invalidität). Sie umfasst nicht andere Lebensrisiken wie etwa Krank­heits­risiken.

Dagegen spielt es für den Begriff der betrieblichen Alters­ver­sorgung keine Rolle, ob Geld- oder Sachleistungen erbracht werden. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob einmalige oder laufende Leistungen gewährt werden und in welchen Zeitabständen dies geschieht. Zur betrieblichen Alters­ver­sorgung zählen demnach die den Rentnern gewährten Stromdeputate und Weihnachts­gelder, jedoch nicht die Übernahme eines Teils anderweitig nicht gedeckter Krank­heits­kosten (Beihilfen im Krankheitsfall).

Erläuterungen

Vorinstanz

LAG München, Urteil vom 08.03.2006 - 8 Sa 838/04

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 79/06 des BAG vom 12.12.2006

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