15.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 7141

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Urteil09.12.2008Bundesarbeitsgericht3 AZR 431/07
Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht München, Urteil15.05.2007, 11 Sa 1263/06
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil09.12.2008

Vertrag zugunsten Dritter: Begünstigung durch "Gehaltserhöhung" auch nach Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses?

Wenn im Rahmen eines Vertrages zur Übertragung einer Steuer­be­ra­ter­praxis für eine Arbeitnehmerin eine Beschäf­ti­gungs­ga­rantie bis zum Rentenalter und eine "Gehaltserhöhung" vereinbart wird, muss ist im Wege der Auslegung ermittelt werden, ob die Verpflichtung zur "Gehaltserhöhung" mit der Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses fortbesteht oder nicht.

Im zugrunde liegenden Fall sah der zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber einer Steuer­be­ra­ter­praxis geschlossene Übertra­gungs­vertrag für eine Arbeitnehmerin eine Beschäf­ti­gungs­ga­rantie bis zum Rentenalter vor und verpflichtete den Erwerber zu einer Gehaltserhöhung, die im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte.

Das Bundes­a­r­beits­gericht legte diesen Vertrag dahingehend aus, dass die "Gehaltserhöhung" als Teil der Arbeits­ver­gütung an den Bestand des Arbeits­ver­hält­nisses geknüpft war und es sich dabei nicht um den "bis zum Rentenalter ratenweise zu zahlenden Kaufpreis" handelte.

Der Dritte Senat des Bundes­a­r­beits­ge­richts wies daher - wie schon die Vorinstanzen - die Klage der Arbeitnehmerin, der Lebensgefährtin des inzwischen verstorbenen Veräußerers ab, die Zahlung der "Gehaltserhöhung" auch über die Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses hinaus begehrte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 95/08 des BAG vom 09.12.2008

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