23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 7141

Drucken
Urteil09.12.2008Bundesarbeitsgericht3 AZR 431/07
Vorinstanz:
  • Landesarbeitsgericht München, Urteil15.05.2007, 11 Sa 1263/06
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil09.12.2008

Vertrag zugunsten Dritter: Begünstigung durch "Gehaltserhöhung" auch nach Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses?

Wenn im Rahmen eines Vertrages zur Übertragung einer Steuer­be­ra­ter­praxis für eine Arbeitnehmerin eine Beschäf­ti­gungs­ga­rantie bis zum Rentenalter und eine "Gehaltserhöhung" vereinbart wird, muss ist im Wege der Auslegung ermittelt werden, ob die Verpflichtung zur "Gehaltserhöhung" mit der Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses fortbesteht oder nicht.

Im zugrunde liegenden Fall sah der zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber einer Steuer­be­ra­ter­praxis geschlossene Übertra­gungs­vertrag für eine Arbeitnehmerin eine Beschäf­ti­gungs­ga­rantie bis zum Rentenalter vor und verpflichtete den Erwerber zu einer Gehaltserhöhung, die im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte.

Das Bundes­a­r­beits­gericht legte diesen Vertrag dahingehend aus, dass die "Gehaltserhöhung" als Teil der Arbeits­ver­gütung an den Bestand des Arbeits­ver­hält­nisses geknüpft war und es sich dabei nicht um den "bis zum Rentenalter ratenweise zu zahlenden Kaufpreis" handelte.

Der Dritte Senat des Bundes­a­r­beits­ge­richts wies daher - wie schon die Vorinstanzen - die Klage der Arbeitnehmerin, der Lebensgefährtin des inzwischen verstorbenen Veräußerers ab, die Zahlung der "Gehaltserhöhung" auch über die Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses hinaus begehrte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 95/08 des BAG vom 09.12.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7141

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI