21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 4939

Drucken
Urteil02.10.2007Bundesarbeitsgericht1 ABR 60/06
Vorinstanz:
  • Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil13.06.2006, 4 TaBV 9/06
ergänzende Informationen

Bundesarbeitsgericht Urteil02.10.2007

Betriebsrat hat Mitbe­stim­mungsrecht bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb erwerbsfähige Hilfebedürftige iSv. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II – sog. Ein-Euro-Jobber – beschäftigen will.

Das Bundes­a­r­beits­gericht hat entschieden, dass die Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern eine mitbe­stim­mungs­pflichtige Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist. Zwar sind die Ein-Euro-Jobber keine Arbeitnehmer. Sie werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungs­ge­bundene Tätigkeiten. Dies genügt für das Mitbe­stim­mungsrecht.

Der Erste Senat des Bundes­a­r­beits­ge­richts gab daher – wie bereits die Vorinstanzen – dem Antrag des Betriebsrats einer Pflege­ein­richtung statt, der gerichtlich festgestellt wissen wollte, dass ihm bei der Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfe­be­dürftigen ein Mitbe­stim­mungsrecht zusteht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 70/07 des BAG vom 02.10.2007

der Leitsatz

Der Betriebsrat hat bei der Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfe­be­dürftigen iSv. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4939

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI