Dokument-Nr. 9890
Permalink https://urteile.news/
Arbeitsgericht Iserlohn Urteil19.05.2009
Arbeitsvertrag: Befristungsvereinbarung nach Arbeitsbeginn unzulässigNachträgliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund nicht möglich
Arbeitgeber können mit ihren Mitarbeitern die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Voraussetzung ist allerdings, dass dies vor Aufnahme der Tätigkeit geschieht. Wird eine Befristung nachträglich vereinbart, gilt sie nicht. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn.
Im zugrunde liegenden Streitfall war die Arbeitnehmerin seit dem 1. Februar 2008 für ihren Arbeitgeber tätig. Am 3. März 2008 vereinbarten beide eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum 1. August 2008. Die Frau klagte, um feststellen zu lassen, dass die Befristung ungültig war.
Befristungsvereinbarung erfolgte erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses – Arbeitsverhältnis somit unbefristet
Die Richter des Arbeitsgerichts Iserlohn gaben ihr Recht. Da die Klägerin bereits vor der Befristungsvereinbarung dort tätig war, habe bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgelegen. Eine Befristung ohne Sachgrund sei dann nicht mehr möglich. Ein solcher Sachgrund habe nach den Äußerungen des Arbeitgebers nicht vorgelegen. Das Arbeitsverhältnis sei damit am 1. August 2008 nicht durch Fristablauf beendet worden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9890
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.