12.03.2025
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Urteile, erschienen im März 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
9      12
10 3456789
11 10111213141516
12 17181920212223
13 24252627282930
14 31      
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
12.03.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 10383

Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
Drucken
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Frankfurt am Main Urteil23.06.2010

ArbG Frankfurt: Kündigung wegen Fälschens der Unterschrift des Chefs unwirksamFehlverhalten hat keinen Einfluss auf Arbeitsleistung des Angestellten

Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der auf einem Arbeitszeugnis die Unterschrift seines Chefs fälscht, ist unwirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Frankfurt am Main.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Teamleiter einer Sparkasse auf einem Arbeitszeugnis die Unterschrift seines Chefs gefälscht, um sich als Organi­sa­ti­o­ns­leiter bei einem Giroverband zu bewerben. Der Arbeitnehmer schrieb sein Zeugnis selbst und kopierte darunter die Unterschrift des Geschäfts­führers. Die Vorgesetzten des Angestellten bekamen das Schreiben jedoch zu sehen und kündigten dem Mann.

Vorfall stellt "außer­dienst­liches Fehlverhalten" dar, ist aber kein Kündigungsgrund

Der Teamleiter klagte daraufhin vor dem Arbeitsgericht Frankfurt gegen seine Entlassung und bekam Recht. Die Richter sahen den Vorfall zwar als "außer­dienst­liches Fehlverhalten" an, das Verhalten habe aber keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung des Angestellten oder die betriebliche Verbundenheit der Mitarbeiter. Auch wenn das Vergehen eine Straftat darstelle, dürfe die Fälschung nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden.

Quelle: ra-online (kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10383

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI