15.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 336

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Urteil27.09.2004Arbeitsgericht Frankfurt am Main15 Ca 10684/03
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Arbeitsgericht Frankfurt am Main Urteil27.09.2004

Anspruch auf Arbeitszeugnis erlischt nach sechs MonatenNach langer Zeit sind keine qualifizierten Wertungen über den Arbeitnehmer mehr möglich

Ein Mitarbeiter muss sein Arbeitszeugnis innerhalb von sechs Monaten vom Arbeitgeber einfordern. Andernfalls erlischt sein Anspruch auf Zeugni­ser­stellung bzw. -berichtigung. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im zugrun­de­lie­genden Fall hatte eine Arbeitnehmerin drei Jahre nach ihrer Kündigung wegen der Berichtigung ihres Arbeits­zeug­nisses geklagt. Das Gericht wies die Klage ab.

Die Richter urteilten, dass es einem Unternehmen nicht zuzumuten sei, beliebig lange nach dem Ende einer Zusammenarbeit noch qualifizierte Wertungen über Arbeitnehmer abgeben zu müssen.

Quelle: ra-online

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