15.11.2024
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Dokument-Nr. 19119

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Beschluss07.11.2014Arbeitsgericht Frankfurt am Main10 Ga 162/14
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Arbeitsgericht Frankfurt am Main Beschluss07.11.2014

Lokführer können weiter streiken: Arbeitsgericht Frankfurt lehnt einstweilige Verfügung im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn AG abGewerkschaft der Lokführer verstößt nicht gegen Friedenspflicht

Die Lokführer können vorläufig weiter streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main lehnte einen Antrag der Deutschen Bahn ab, die den Ausstand der Gewerkschaft GDL als unver­hält­nismäßig verbieten lassen wollte.

Bei dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatten die DB Fernverkehr AG, die DB Regio AG, die DB Schenker Rail AG, die S-Bahn Berlin GmbH und die S-Bahn Hamburg GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) beantragt.

Die Antrag­stel­le­rinnen verlangten der GDL zu untersagen, ihre Mitglieder und sonstige Arbeit-nehmer der Antrag­stel­le­rinnen zu Streiks für den Zeitraum bis zum 10. November 2014, 4.00 Uhr aufzurufen und/oder Streiks in den Betrieben der Antrag­stel­le­rinnen im genannten Zeitraum durchzuführen, um ihre in den Streikaufrufen vom 5. November 2014 genannten Streik­for­de­rungen durchzusetzen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab.

Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Frankfurt am Main (pm/pt)

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