18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Cottbus Urteil12.06.2008

Flugha­fen­mi­t­a­r­beiter kann bei schwerem Sicher­heits­verstoß gekündigt werdenSofortige Kündigung allerdings unver­hält­nismäßig

Das Arbeitsgericht Cottbus hat die ordentliche verhal­tens­be­dingte Kündigung eines Mitarbeiter Vorfeldservice des Flughafens Berlin-Schönefeld für wirksam erklärt, der gegen die Sicher­heits­be­stim­mungen verstoßen hatte.

Aus dem Urteil geht hervor, dass der Mitarbeiter am 27.11.2007 um 21.58 Uhr ohne Freigabe durch die Flugsicherung die noch im aktiven Flugbetrieb befindliche Nordbahn mit seinem Follow me Fahrzeug kreuzte. Zu diesem Zeitpunkt startete der Ryanair Flug FR 1639 mit 108 Passagieren. Zu einer Kollision kam es nicht, da der Pilot das Flugzeug bereits im ersten Drittel in die Luft gezogen hatte.

Schwerer Sicher­heits­verstoß

Das Arbeitsgericht hielt das Verhalten des Vorfeld­mi­t­a­r­beiters für einen schweren Sicher­heits­verstoß, der eine Kündigung rechtfertigt. Es bedurfte keiner vorherigen Abmahnung, da die Mitarbeiter des Vorfeldservice regelmäßig über die Sicher­heits­be­stim­mungen belehrt werden.

Fristlose Kündigung ist unver­hält­nismäßig

Die ausgesprochene fristlose Kündigung hielt das Arbeitsgericht aber für unver­hält­nismäßig, da der Mitarbeiter bisher unbeanstandet gearbeitet und sein Fehlverhalten unmittelbar danach eingesehen hatte. Es sei dem Arbeitgeber daher zuzumuten, ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist an anderer Stelle zu beschäftigen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des ArbG Cottbus vom 26.06.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6315

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI