03.12.2024
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Arbeitsgericht Cottbus Urteil12.06.2008

Flugha­fen­mi­t­a­r­beiter kann bei schwerem Sicher­heits­verstoß gekündigt werdenSofortige Kündigung allerdings unver­hält­nismäßig

Das Arbeitsgericht Cottbus hat die ordentliche verhal­tens­be­dingte Kündigung eines Mitarbeiter Vorfeldservice des Flughafens Berlin-Schönefeld für wirksam erklärt, der gegen die Sicher­heits­be­stim­mungen verstoßen hatte.

Aus dem Urteil geht hervor, dass der Mitarbeiter am 27.11.2007 um 21.58 Uhr ohne Freigabe durch die Flugsicherung die noch im aktiven Flugbetrieb befindliche Nordbahn mit seinem Follow me Fahrzeug kreuzte. Zu diesem Zeitpunkt startete der Ryanair Flug FR 1639 mit 108 Passagieren. Zu einer Kollision kam es nicht, da der Pilot das Flugzeug bereits im ersten Drittel in die Luft gezogen hatte.

Schwerer Sicher­heits­verstoß

Das Arbeitsgericht hielt das Verhalten des Vorfeld­mi­t­a­r­beiters für einen schweren Sicher­heits­verstoß, der eine Kündigung rechtfertigt. Es bedurfte keiner vorherigen Abmahnung, da die Mitarbeiter des Vorfeldservice regelmäßig über die Sicher­heits­be­stim­mungen belehrt werden.

Fristlose Kündigung ist unver­hält­nismäßig

Die ausgesprochene fristlose Kündigung hielt das Arbeitsgericht aber für unver­hält­nismäßig, da der Mitarbeiter bisher unbeanstandet gearbeitet und sein Fehlverhalten unmittelbar danach eingesehen hatte. Es sei dem Arbeitgeber daher zuzumuten, ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist an anderer Stelle zu beschäftigen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des ArbG Cottbus vom 26.06.2008

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