18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Cottbus Urteil08.07.2009

ArbG Cottbus: Arbeitgeber zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbing verpflichtetVerhalten des Arbeitgebers stellt Verletzung des allgemeinen Persön­lich­keits­rechts dar

Versucht ein Arbeitgeber mit Hilfe von Mobbing einen Angestellten zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen, muss er Schmerzensgeld zahlen und Schadensersatz leisten. Dies entschied das Arbeitsgericht Cottbus.

Die Klägerin arbeitete als Pflege­dienst­leiterin im Alten- und Pflegeheim der Beklagten. Das Verhältnis zu ihrem seit 2004 neuem Vorgesetzten war zunehmend von Konflikten geprägt. In der Folge versuchte er, durch sein Verhalten die Mitarbeiterin zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bewegen. So machte er deren Entscheidungen über ihre Kompetenzen hinweg rückgängig, gab ihr bei Anschuldigungen nicht die Gelegenheit der Stellungnahme, sprach ihr unbegründete Hausverbote aus. Wörtlich sagte er vor anderen: „Frauen meckern nur und sind alle niederträchtig und boshaft so wie Sie“.

Verletzung der Fürsorgepflicht

Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung eines Schmer­zens­geldes von 30.000 Euro. Des Weiteren müsse er der Klägerin alle weiteren Gesundheits-, Vermögens- und sonstigen Schäden ersetzen. Der Arbeitgeber habe durch das Verhalten seines Geschäfts­führers seine Fürsorgepflicht und das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin verletzt. Von der Verletzung des allgemeinen Persön­lich­keits­rechts sei in einem solchen Falle dann auszugehen, wenn der Arbeitgeber immer wieder mit seinen auf die Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses gerichteten Maßnahmen den Arbeitnehmer schikaniere, benachteilige oder diskriminiere und damit ein von der Rechtsordnung nicht gebilligtes Ziel verfolge (Mobbing).

Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8889

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI