18.10.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 2961

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Arbeitsgericht Berlin Urteil05.09.2006

Arbeitnehmer mit auslän­der­feind­lichen Tendenzen darf gekündigt werdenKollege wurde jahrelang mit diskri­mi­nie­renden Äußerungen herabgewürdigt

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage eines 47 Jahre alten Mitarbeiters der Berliner Wasserbetriebe abgewiesen und die ihm gegenüber ausgesprochene fristlose Kündigung für wirksam angesehen.

Der Arbeitnehmer hatte einen deutschen Kollegen aufgrund seiner polnischen Abstammung über mehrere Jahre nahezu täglich mit diskri­mi­nie­renden, beleidigenden und volks­ver­het­zenden Äußerungen herabgewürdigt. Erst als der diskriminierte Kollege sich an den Personalrat gewandt hatte, erfuhr die Perso­na­l­ab­teilung des Arbeitgebers von den Vorfällen.

Das Arbeitsgericht sah hierin eine erhebliche Pflicht­ver­letzung und wies darauf hin, dass es einem Arbeitgeber nicht zuzumuten sei, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der auslän­der­feindliche Tendenzen offen zur Schau trage. Gegen diese Entscheidung kann der Kläger das Rechtsmittel der Berufung zum Landes­a­r­beits­gericht Berlin einlegen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/06 des Arbeitsgerichts Berlin vom 06.09.2006

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