15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 5543

Drucken
Urteil05.02.2008Arbeitsgericht Berlin54 BV 13961/06
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Berlin Urteil05.02.2008

Arbeitsgericht Berlin zur Tariffähigkeit der Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

Das Arbeitsgericht Berlin hat seine Entscheidung im Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit verkündet. , Es hat Zweifel daran durchblicken, dass eine Tariffähigkeit der Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit, gegeben ist.

Es hat den Antrag des Arbeitnehmers A, der die fehlende Tariffähigkeit feststellen lassen wollte, aus formellen Gründen zurückgewiesen. Der antragstellende Arbeitnehmer A, der vor dem Arbeitsgericht Potsdam Vergütung einklagt und in diesem Zusammenhang die fehlende Tariffähigkeit der Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit geltend gemacht hatte, war im vorliegenden Verfahren nicht antragsbefugt. Denn das vorliegende Verfahren war von dem Arbeitnehmer W eingeleitet worden, der anschließend jedoch aus dem Verfahren ausgeschieden war. Der Arbeitnehmer A konnte nach Auffassung des Gerichts dem Verfahren des Arbeitnehmers W nicht ohne Weiteres beitreten. Er hätte ein eigenes Verfahren einleiten müssen.

Gericht hat Zweifel an der Tariffähigkeit der Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

Das Arbeitsgericht sah sich insoweit an einer Sachent­scheidung über die Tariffähigkeit der Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit gehindert. Andere konkurrierende Arbeit­neh­mer­ver­tre­tungen, die sich dem Verfahren hätten anschließen können, haben dies nicht getan. Das Arbeitsgericht ließ, wie schon in der mündlichen Anhörung, Zweifel daran durchblicken, dass eine Tariffähigkeit der Tarif­ge­mein­schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit, gegeben sei. Dies vor dem Hintergrund, ob hierfür nicht alle an der Tarif­ge­mein­schaft beteiligten Gewerkschaften ihrerseits tariffähig sein müssen, das heißt, über eine so genannte Sozial­mäch­tigkeit verfügen. Angesichts der formellen Situation war ihm aber eine Entscheidung in der Sache verwehrt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg vom 05.02.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5543

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI