Dokument-Nr. 5543
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Arbeitsgericht Berlin Urteil05.02.2008
Arbeitsgericht Berlin zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
Das Arbeitsgericht Berlin hat seine Entscheidung im Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit verkündet. , Es hat Zweifel daran durchblicken, dass eine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit, gegeben ist.
Es hat den Antrag des Arbeitnehmers A, der die fehlende Tariffähigkeit feststellen lassen wollte, aus formellen Gründen zurückgewiesen. Der antragstellende Arbeitnehmer A, der vor dem Arbeitsgericht Potsdam Vergütung einklagt und in diesem Zusammenhang die fehlende Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit geltend gemacht hatte, war im vorliegenden Verfahren nicht antragsbefugt. Denn das vorliegende Verfahren war von dem Arbeitnehmer W eingeleitet worden, der anschließend jedoch aus dem Verfahren ausgeschieden war. Der Arbeitnehmer A konnte nach Auffassung des Gerichts dem Verfahren des Arbeitnehmers W nicht ohne Weiteres beitreten. Er hätte ein eigenes Verfahren einleiten müssen.
Gericht hat Zweifel an der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
Das Arbeitsgericht sah sich insoweit an einer Sachentscheidung über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit gehindert. Andere konkurrierende Arbeitnehmervertretungen, die sich dem Verfahren hätten anschließen können, haben dies nicht getan. Das Arbeitsgericht ließ, wie schon in der mündlichen Anhörung, Zweifel daran durchblicken, dass eine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit, gegeben sei. Dies vor dem Hintergrund, ob hierfür nicht alle an der Tarifgemeinschaft beteiligten Gewerkschaften ihrerseits tariffähig sein müssen, das heißt, über eine so genannte Sozialmächtigkeit verfügen. Angesichts der formellen Situation war ihm aber eine Entscheidung in der Sache verwehrt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg vom 05.02.2008
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