18.01.2025
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18.01.2025  
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Dokument-Nr. 30842

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Arbeitsgericht Berlin Urteil21.09.2021

Kein Anspruch der GDL auf Anwendung ihrer TarifverträgeGDL mit Klage gescheitert

Das Arbeitsgericht hat die Klage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gegen den Arbeitgeber- und Wirtschafts­verband der Mobilitäts- und Verkehrs­dienst­leister (AGV MOVE) auf Einwirkung zur Anwendung ihrer Tarifverträge abgewiesen.

Die Unternehmen der Bahn wendeten in den Betrieben, in denen sie von einer mehrheitlichen Organisation der Beschäftigten der Eisenbahn- und Verkehrs­ge­werk­schaft (EVG) ausgingen, die Tarifverträge der GDL zu Recht nicht an.

§ 4 a Tarif­ver­trags­gesetz nicht verfas­sungs­widrig

Die Regelung in § 4 a Tarif­ver­trags­gesetz sei nicht verfas­sungs­widrig, entsprechend stützten sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf diese Regelung. Die Entscheidung bezieht sich auf die aktuell noch geltenden Tarifverträge, nicht auf die nach erfolgter Einigung künftig in Kraft tretenden Tarifverträge.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

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