Arbeitsgericht Berlin Urteil21.09.2021
Kein Anspruch der GDL auf Anwendung ihrer TarifverträgeGDL mit Klage gescheitert
Das Arbeitsgericht hat die Klage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) auf Einwirkung zur Anwendung ihrer Tarifverträge abgewiesen.
Die Unternehmen der Bahn wendeten in den Betrieben, in denen sie von einer mehrheitlichen Organisation der Beschäftigten der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ausgingen, die Tarifverträge der GDL zu Recht nicht an.
§ 4 a Tarifvertragsgesetz nicht verfassungswidrig
Die Regelung in § 4 a Tarifvertragsgesetz sei nicht verfassungswidrig, entsprechend stützten sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf diese Regelung. Die Entscheidung bezieht sich auf die aktuell noch geltenden Tarifverträge, nicht auf die nach erfolgter Einigung künftig in Kraft tretenden Tarifverträge.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2021
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)