21.11.2024
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Dokument-Nr. 30722

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Arbeitsgericht Berlin Beschluss20.08.2021

Arbeitsgericht untersagt Streik bei Vivantes ohne NotdienstNotdienstes nach Vorstellungen der Arbeit­ge­berseite muss gewährleistet werden

Das Arbeitsgericht Berlin hat es der Vereinten Dienst­leistungs­gewerkschaft (ver.di) durch Erlass einer einstweiligen Verfügung verboten, vom 23. bis 25.08.2021 (einschließlich der am 26.08.2021 endenden Nachtschicht) Beschäftigte der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie weiterer Vivantes-Gesellschaften zum Streik aufzurufen und/oder Streiks durchzuführen, soweit nicht die Leistung eines Notdienstes nach den Vorstellungen der Arbeit­ge­berseite gewährleistet ist.

Ein Streik ohne Notdienst könne zu einer Gefahr für Leib und Leben von Patienten führen; er könne daher nur mit einer Notdienstvereinbarung zur Versorgung der Patienten durchgeführt werden. Dabei obliege es dem Arbeitgeber, die Einzelheiten des Notdienstes festzulegen; es könne nicht der streikenden Gewerkschaft überlassen bleiben, den Personalbedarf ihrerseits einseitig festzulegen.

ArbG untersagt begonnenen Streik bei Vivantes

Das Arbeitsgericht Berlin hat der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) im Wege der einstweiligen Verfügung durch Zwischen­be­schluss untersagt, den heute begonnenen Streik bei der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH vorerst fortzuführen. In Kranken­h­aus­be­trieben könne ein Streik nur durchgeführt werden, wenn die medizinische Versorgung der Patienten in Notfällen gesichert sei; dies sei bislang nicht gewährleistet. Streikmaßnahmen seien daher bis zur Entscheidung über den Antrag der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH auf Untersagung des Streiks zu unterlassen. Die mündliche Verhandlung über den Antrag findet am Dienstag, 24. August 2021, 13.00 Uhr statt.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

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