21.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 30231

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Beschluss30.04.2021Arbeitsgericht Berlin17 Ga 3863/21
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Arbeitsgericht Berlin Beschluss30.04.2021

Unterlassung Verbreitung von Äußerungen – Verweisung des RechtsstreitsArbeitsgericht Berlin verweist Rechtsstreit an Landgericht Frankfurt am Main

Das Arbeitsgericht Berlin hat im Verfahren betreffend die Unterlassung von Äußerungen unter anderem in Form eines Enthül­lungs­buches den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen.

Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, der klagende Fernsehsender mache unter anderem geltend, ihm stehe aufgrund vertraglicher Vereinbarungen das Urheberrecht an Veröf­fent­li­chungen seines Redakteures zu.

LG Frankfurt ist zuständig

Damit stütze er seine Unter­las­sungs­ansprüche auch auf eine Verletzung von Urheberrecht. Dies begründe nach § 104 Urheber­rechts­gesetz die ausschließliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit, hier des vom klagenden Fernsehsender benannten Landgerichts Frankfurt am Main.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)

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