Arbeitsgericht Berlin Beschluss30.04.2021
Unterlassung Verbreitung von Äußerungen – Verweisung des RechtsstreitsArbeitsgericht Berlin verweist Rechtsstreit an Landgericht Frankfurt am Main
Das Arbeitsgericht Berlin hat im Verfahren betreffend die Unterlassung von Äußerungen unter anderem in Form eines Enthüllungsbuches den Rechtsstreit an das Landgericht Frankfurt am Main verwiesen.
Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, der klagende Fernsehsender mache unter anderem geltend, ihm stehe aufgrund vertraglicher Vereinbarungen das Urheberrecht an Veröffentlichungen seines Redakteures zu.
LG Frankfurt ist zuständig
Damit stütze er seine Unterlassungsansprüche auch auf eine Verletzung von Urheberrecht. Dies begründe nach § 104 Urheberrechtsgesetz die ausschließliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit, hier des vom klagenden Fernsehsender benannten Landgerichts Frankfurt am Main.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2021
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/aw)